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fürsorge darauf beruht, daß die gesamte Entkrüppelung dauernd in einer Hand
bleibt, so ist es nötig, daß, wenn ein Krüppelkind aus der offenen in die geschlossene
Fürsorge übergeht und wieder zurück, derselbe Fürsorger es dauernd über—
wacht. Seine Kunst wird allein darin bestehen, daß er in möglichst zweckmäßiger
Weise die beiden Arten der Krüppelfürsorge abwechseln läßt.
Jedenfalls ist es nötig, die offene Fürsorge bis zur Grenze ihrer Leistungs—
fähigkeit auszubauen. Diese ist eine sehr weite in Großstädten und dichtbevölkerten
Bezirken mit guten Verkehrsmitteln (Industriegebiet), sie nimmt in dem Maße
ab, als die Bevölkerung dünner wird und die Verbindungen schlechter (flaches
Land, Gebirge, Seeküsten).
In erster Reihe kommen für die offene Fürsorge in Betracht viele
Gebrechen des Säuglings- und Kleinkindesalters — jedes Kind sollte „ent—
krüppelt“ in das schulpflichtige Alter eintreten —; das sind vor allem die an—
geborenen Leiden (Klumpfuß, Hüftverrenkung, Schiefhals), die bei früh—
zeitiger Behandlung durch einen Fachmann restlos beseitigt werden können, also
überhaupt nicht zu Verkrüppelungen im Sinne des Gesetzes zu führen brauchen;
ferner die leichten Formen der Lähmungen, der Rückgratsverbiegung,
der Rachitis, die Zwischen- oder Nachbehandlung klinisch behandelter Fälle,
die Versorgung mit Kunstgliedern, einfache Verletzungen und ähnliches. Sind
die Gebrechen schwerer, so entscheiden die Nebenumstände (häusliche Verhält—
nisse, Begleiterkrankungen, Entfernung des Wohnortes und ähnliches), so be—
sonders bei der Knochen-Gelenktuberkulose, die wohl nur bei günstiger Wohnung
der Eltern, ambulanter Frischluftbehandlung usw. mit Erfolg dauernd ambulant
behandelt werden kann.
Die grundsätzliche Anschauung, daß die Orthopädie und damit die Krüppel—
behandlung überwiegend ambulant ausgeführt werden kann, ist ein Irrtum
sowohl nach der Richtung der Leistungsfähigkeit als nach der der Billigkeit. Wenn
eine Mutter monatelang zweimal wöchentlich mit ihrem Kinde zur Poliklinik fahren
muß, wenn sie das Kind zu Hause vielleicht zum Schaden anderer Kinder beköstigen
und einen weiteren Teil ihrer Zeit und Kraft auf die Pflege verwenden muß,
so bedeutet das alles zusammen neben der unsozialen Belastung der Familie
einen so großen Aufwand an Zeit, Kraft und Geld, daß vom allgemein sozialen
Standpunkte aus kaum noch von einer Verbilligung gesprochen werden kann.
Eine weise, nicht zu weit getriebene Auswahl der Fälle unter Berücksichtigung
aller Nebenumstände stellt eine Hauptsorge für den erfahrenen Krüppelfacharzt
dar, der zu beachten hat, daß die Verpflanzung aus ungesunden Wohnungsverhält—
nissen in die besseren einer Anstalt mit Beschulung und der meist überaus günstigen
Einwirkung des Zusammenlebens mit Alters- und Leidensgenossen allein schon
ein nicht hoch genug zu schätzender Vorteil ist.
Die poliklinische Beseitigung eines X-Beins bedeutet nicht immer eine Ent—
krüppelung; manchmal bleibt das Kind trotzdem blutarm, unterernährt, im Wachs—
tum verkümmert, also auch weiterhin ein Krüppel, während eine Anstaltsbehand—
lung es wohl nicht nur von dem X-Bein, sondern auch von seinem Grundkrüppel—
gebrechen endgültig befreit hätte. Wo schon bei der ersten Untersuchung sich heraus—
stellt, daß aus ärztlichen, erzieherischen oder allgemeinen Gründen das Kind doch