Abb. 65. Verhinderung von Zwangsbeugehaltung der Glieder nach Kinderlähmung.
Oben: Falsche Lagerung mit eingesunkenem Gesäß, gebeugten Hüften, gebeugten Knien, Spitzfüßen
infolge Druckes der Bettdecke, falsch gelagerten Armen.
Unten: Richtige und symmetrische Lagerung. Brett unter die Matratze quer eingeschoben zur Heraus—
hebung des Gesäßes und Überstreckung der Hüften, die Füße rechtwinklig und die Knie gestreckt mit
irgendeiner Bandage (Volkmannschiene), nötigenfalls Krückstock.
vereinigt werden können. Zur Nachbehandlung des örtlichen Leidens dient der
sehr leistungsffähige orthopädische Apparat, zur Verhütung einer Wiederkehr
der Krankheit und Ausheilung des ganzen Menschen die kunstgerecht durch—
geführte Impfung mit Tuberkulin.
Die tatsächlich billigste Art der Behandlung der Knochen-Gelenktuberkulose ist die
scheinbar teuerste, nämlich die möglichst frühzeitige UÜberweisung solcher
Kranker aus unzulänglichen häuslichen Verhältnissen in eine Anstalt, die mit einer
Sonderabteilung für diese Fälle ausgestattet ist. Hier werden am ersten die
umfangreichen Zerstörungen vermieden, die Behandlungszeit abgekürzt, die Gelenke
früher und mit größerer Beweglichkeit ausgeheilt, Verunstaltungen vermieden,
der Gesamtkörper leistungsfähiger erhalten und so im ganzen eine weit höhere
Erwerbsbefähigung des Individuums erzielt. In 59 deutschen Heimen stehen
2275 Betten für Knochentuberkulose bereit, in Zösterreichischen Heimen 549 Betten.