Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

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Diesem Abschnitt der preußischen
Ausführungsbestimmungen wird man
zweckmäßig eine kleine Einschränkung
hinzufügen, um dem Laien das Wesen
der Orthopädie noch näher zu verdeut—
lichen. Krankheit ist ein Lebensvorgang,
dem ein Gefahrsmoment insofern inne—
wohnt, als sie die biologische Existenz—
sicherung bedroht, d. h. der Mensch
kann an einer Krankheit sterben. Bei
den orthopädischen Leiden aber besteht
nach der Begriffsbestimmung Rudolf
Virchows keine Krankheit, sondern ganz
überwiegend nur ein krankhafter
Zustand, d. h. der Betroffene braucht
oon seinem Leiden für das Leben nichts
zu befürchten, er kann mit seiner Läh—
mung hundert Jahre alt werden, nicht
seine biologische, wohl aber seine
soziale Existenzsicherung ist be—
droht. Damit ist zugleich gesagt, daß
die Orthopädie, wie auch die Ausführungsbestimmungen betonen, von vorn—
herein nicht auf Lebenserhaltung, sondern auf Erwerbsertüchtigung eingestellt ist
und so der Krüppelfürsorge als einem sozialbiologischen Fache dient.
Weiterhin aber hat der Orthopäde, dessen Behandlung sich ja ausschließlich
auf krankhafte Zustände des Bewegungsapparates erstreckt, bei dem unlösbaren
Zusammenhang von Bewegungsapparat und Seele (s. S. 96) und im Hinblick
auf das soziale Endziel die Aufgabe, von vornherein die etwa vorhandene
seelische Beeinträchtigung seines Schutzbefohlenen mit in seinen Heilplan
einzubeziehen bezüglich dafür zu sorgen, daß durch frühzeitige Beseitigung der
Bewegungsstörung (s. Vorbeugung S. 95) ein UÜbergreifen auf die Seele ver—
mieden wird.
Nicht die Deformität ist in der Orthopädie das Entscheidende, sondern die
Funktionsstörung oder wie H. v. Baeyer gesagt hat, die Fehlgängigkeit
d. i. die Abweichung von der Rechtgängigkeit.
Auch die Chirurgie, die Nervenheilkunde und die Kinderheilkunde wirken
bei der Behandlung mit, aber keines dieser Gebiete gibt einen geeigneten Baugrund
für das Gesamtgebäude der Krüppelfürsorge ab, weil, wie die Ausführungsbestim—
mungen des Gesetzes immer wieder hervorheben, nur bei dem Fachorthopäden
gleichzeitig und in einer Hand alles vereinigt ist, was der Krüppel aus dem Heilschatz
braucht: Operation, unblutige Methoden, Gipstechnik, Apparat- und Pro—
thesenbau, physikalische Heilmethoden verschiedener Art, dazu der ganze technisch—
klinische Apparat.
Die blutige Behandlung geschieht nach den Grundsätzen der Chirurgie
ebenso wie in anderen Fächern, z. B. der Frauen-, Ohren- und Augenheilkunde.

Abb. 53. Heilung von Rachitis im akuten Stadium
mit Höhensonne. Auf dem Röntgenbild sieht man,
wie schon nach wenigen Wochen der Bestrahlung die
bis dahin verschwommenen Knochengrenzen eine
scharfe Umrandung zeigen und fester werden.