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einzubeziehen. Das bedeutet nicht nur eine endgültige Anerkennung der im
Herbst 1914 von der Deutschen Vereinigung betriebenen Organisation der Kriegs—
krüppelfürsorge und der damals schon festgelegten Grundsätze (s. S. 127), sondern
spricht auch aus, daß die in fast einem Jahrhundert von den deutschen Krüppel—
heimen geleistete Arbeit und Aufklärung nicht nur richtig war, sondern nunmehr
als ein sozialbiologisches und ethisches Gesetz vom Staat anerkannt und
zu seinen eignen Pflichtaufgaben gemacht worden ist. Da auf der andern Seite
in den staatlichen Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und den Kommentaren
ein Zusammenarbeiten der Behörden mit der freiwilligen Liebestätigkeit immer
wieder gefordert wird, so steht zu hoffen, daß sich allmählich eine Form in den
Ausführungen der Gesetze entwickeln wird, die allen Beteiligten, dem Krüppel,
dem Staat, dem Arzt und der freien Wohlfahrtspflege, gerecht wird, und daß
nunmehr ein neuer Abschnitt segensreichster Wirksamkeit in der Geschichte
der deutschen Krüppelfürsorge begonnen hat.
Abb. 51. Kinder in der Mittagspause beim Halmaspiel.
Ein händeloser Junge greift die Figuren mit den Zehen.