Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

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Landesfürsorgeverband trägt die allgemeinen Verwaltungskosten der Anstalten
und ist berechtigt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung Ersatz der sonstigen
Kosten von dem endgültig fürsorgepflichtigen Bezirksfürsorgeverband zu verlangen.
Die Fürsorgeverbände sind berechtigt, den durch die Fürsorgepflicht entstehenden
Aufwand auf ihre Verbandsmitglieder umzulegen nach dem Soll der Reichs—
einkommensteuer. Die Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
sind in möglichst weitem Umfange bei der Fürsorge zu beteiligen. Für Ausführung
dieser Bestimmungen sind durch Verordnung vom 12. 6. 25 (abgedruckt in Zeitschrift
f. Krüppelfürsorge, 1926, Heft 5/6) besondere Grundsätze festgelegt. In Dessau
und Bernburg finden in jedem Frühjahr und Herbst Sprechstunden für Krüppel
statt, zu denen jedem Arzt der Zutritt freisteht, der dem zuständigen Kreis- und Stadt—
arzt vorgeschrieben ist. Es ist sowohl ambulante als Anstaltsbehandlung vorgesehen.
Die Kosten trägt in erster Linie der Unterhaltungspflichtige. Wenn dieser es nicht
vermag und Kassen oder ähnliches nicht eintreten, teilen sich Landesfürsorgeverband
und Bezirksfürsorgeverband in die Kosten nach näherer Vereinbarung.
Bremen (20. 7. 24, S. 306 - 308):
Die aus der Reichsverordnung sich ergebenden Aufgaben werden durch—
geführt durch die Behörde für das Wohlfahrtswesen. Sie besteht aus zwei Ver—
tretern des Senats, vier Frauen, den leitenden Beamten des Fürsorgeamtes,
des Jugendamtes und der Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigten- und Kriegs—
hinterbliebenenfürsorge, zwei Vertretern der Ehrenbeamten, einem Arzt, einem
Pädagogen und bildet drei Fachausschüsse. Ein
besonderes Gesetz vom 29. 9. 25 (abgedruckt in
Zeitschrift f. Krüppelfürsorge, 1926, Heft 5/6)
folgt dem preußischen und sieht in gleicher
Weise Anzeigepflicht vor.

Abb. 42. Links: Amputation beider Oberschenkel nach Uberfahren und angeborene Amputation beider
Beine in der Höhe des Kniegelenks und des rechten Armes unter dem Ellbogen. — Rechts: Dieselben
Kinder mit Kunstgliedern versehen. Der linke Knabe braucht noch einen Stock beim Gehen, der andere
kann ohne Stock laufen. Das Stümpfchen des Unterarmes gebraucht er wie eine kleine Hand.