Braunschweig (29. 3. 24, S. 288- 292):
Bei dem Landesfürsorgeamt wird unter Beteiligung der freien Wohlfahrts—
pflege ein Landesausschuß für Wohlfahrtspflege gebildet, dessen Mitglieder vom
Minister berufen werden. Die Bezirksfürsorgeverbände haben den Aufbau ihrer
Fürsorgeämter durch Kreissatzung zu regeln und einen Ausschuß zu bilden, der über
Beschwerden in Einzelfällen entscheidet. Von den Leistungen der Armenfürsorge
fällt der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes im Einzelfalle ein Drittel end—
gültig zur Last. Der Unterhaltungspflichtige kann im Rahmen der Erstattungspflicht
zur Beteiligung an den Kosten angehalten werden. Im übrigen gilt in Braunschweig
das Gesetz betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge vom 15. 7. 22 bzw. vom
29. 3. 24, welches, ähnlich wie in Preußen, eine Anzeigepflicht für Arzte, Hebammen,
Lehrer, Krankenpflegepersonen und sonstige Fürsorgeorgane vorsieht. Das Gesetz
ist abgedruckt in den Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamtes 1922, S. 5/8.
Oldenburg (7.7. 24, S. 292 - 296):
Die Aufgaben der Landesfürsorgeverbände werden vom Ministerium der
sozialen Fürsorge durchgeführt. Als Bezirksfürsorgeverbände gelten die weiteren
Kommunalverbände. Die Fürsorge wird in der Regel nur auf Antrag gewährt,
doch sollen die Behörden auch ohne Antrag eingreifen. Ein Anspruch auf
Fürsorge kann nicht im Rechtswege, sondern nur im Wege des Einspruchs und
der Beschwerde bei der vorgesetzten Verwaltungsbehörde geltend gemacht werden.
Anhalt (20. 8. 24, S. 296 - 306):
Die Mitglieder des Landesfürsorgeamtes werden vom Staatsministerium
ernannt, die der Fürsorgezweckverbände von den Verbandsvertretungen. Der
Abb. 41. Blutige Beweglichmachung eines knöchern versteiften Kniegelenks.
Das Knie kann wieder gebeugt werden.