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nehmen kann, daß sie in jeglicher Beziehung den größeren Aufgaben, die
aus dem Gesetze erwachsen, gerecht werden wird. Auf der anderen Seite
sprechen gegen die sofortige Neuerrichtung zahlreicher öffentlicher Anstalten
doch auch erhebliche Bedenken, die einmal auf dem schon berührten Gebiet
der Finanzen liegen, dann aber auch auf dem Mangel an Erfahrung beruhen,
welcher bisher bei einem großen Teil der in Frage kommenden Verwaltungen
bestehen dürfte. Es wird sich daher vielfach der Mittelweg empfehlen, die be—
stehenden, übrigens zurzeit infolge der Teuerung teilweise schwer notleidenden
Anstalten dadurch zu erhalten und zu erweitern, daß die Landesfürsorgeverbände
ihnen durch Hergabe billiger Hypotheken, durch Gestellung von Schul—
kräften, durch Uberweisung von Gelände und dergl. mehr, in Fällen
augenblicklicher Not sogar durch Hingabe von Vorschüssen auf die Pflege—
gelder zu Hilfe kommen.
Vom Preußischen Landesverband (Ztschr. f. Krüppelfürsorge, Bd. 13, Heft 8)
ist als Grundsatz anerkannt, daß den Heimen unter allen Umständen die Selbstkosten
erstattet werden müssen. Auch die offenen Versorgungsstellen müssen
sich aus sich selbst erhalten durch Zubilligung der Selbstkosten von den gesetzlich
Verpflichteten, durch Kassenbeiträge (später Familienversicherung) und Zahlung
der Kranken selber. Auf alle Fälle ist den Krankenkassen die gesetzliche Verpflichtung
aufzuerlegen, daß sie nicht nur die „kleinen Hilfsmittel“, als Brillen, Bruch—
bänder und Plattfußeinlagen, bezahlen, sondern auch die teueren orthopädischen
Apparate, ohne die im gegebenen Falle ein volles Heilergebnis gar nicht zu
erzielen ist.
Vorhandener Besitzstand darf ohne Not nicht an—
gegriffen und die bisherige organische Entwicklung nicht
unterbrochen werden! Vor allem ist den vorhandenen
Heimen ihr besonderer Charakter zu belassen,
weil sich diese aus dem vielgestaltigen Wesen der Krüp—
pelfürsorge heraus entwickelt und bisher zum Segen
gewirkt haben.
Abb. 33. Schwerer Fall von vielfacher Knochen- und Gelenktuberkulose:
bveide Ellbogen, Jochbein, Wirbelsäule, linker Oberschenkel. Nach opera⸗
river Entfernung des Herdes im linken Schienbein haben sich die Fisteln
aller Gelenke geschlossen, und die Krankheit als solche ist im ganzen Körver
erloschen, das Kind geheilt.