Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

pflege“ im Sinne der Armengesetzgebung ist; die offene Krüppelfürsorge kann
wohl ebenfalls im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Armenpflege geleistet
werden, ist aber regelmäßig nicht Armenpflege.
Da der Begriff der Heimbedürftigkeit bei demselben Kinde im Falle
des Entkrüppelungsganges mehrfach wechseln kann, würde hier die Möglichkeit
gegeben sein, daß Landes- und Bezirksfürsorgeverband sich gegenseitig die Krüppel
zuschieben, begreiflicherweise sehr zum Schaden des Krüppels selber; deshalb
ist es dringend wünschenswert, ja, im Sinne der Verbilligung und einer gründ—
lichen Arbeit sogar notwendig, daß alle bei den verschiedenen Jugendämtern
einlaufenden Meldungen, nachdem sie noch die vorgeschriebene Fürsorgestelle
passiert haben, bei der Landeskrüppelfürsorgestelle der Provinz gesammelt
werden und hier der Entkrüppelungsplan für die einzelnen Fälle aufgestellt wird.
Die Entkrüppelung selber kann dann, wenmn sie eine offene ist, sehr wohl von
dem betreffenden Bezirksfürsorgeverband übernommen werden, und es bleibt
der Vereinbarung vorbehalten, wie die Kosten zu teilen sind. Diesem Bestreben
nach Einheitlichkeit kommt eine andere Verordnung der Ausführungsbestimmungen
zugute, nämlich die, daß der Landesfürsorgeverband berechtigt ist, Kinder, die anstalts—
bedürftig waren, für die Zeit, wo sie nicht heimbedürftig sind, zu beurlauben,
also in seiner Hand zu behalten (s. S. 42).
Die offene Krüppelfürsorge wird in den Krüppelversorgungsstellen betrieben.
Was dazu gehört, ist in Abschnitt 4 ausgeführt worden. Die dorthin kommenden
Krüppel werden teils solche sein, die dauernd nur durch offene Versorgung ent—
krüppelt werden, also die leichten Formen aller möglichen-Krüppel—
gebrechen, und teils solche, die eine geschlossene Fürsorge schon genossen haben und

Abb. 28. Gruppe von Kindern, die zum Teil in sogenannten redressierenden Gipskorsetts
und Atmungskorsetts aus Stahl und Leder durch Atemgymnastik die eingesunkene Seite
herauspressen und dadurch den Buckel redressieren.