Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

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Abb. 26. Wintervergnügen.

ständig nebeneinander arbeitenden behördlichen Wohlfahrtsorganisationen inner—
halb eines Kreises schon aus finanziellen Gründen nicht empfiehlt, auch leicht zu
Reibungen führt, greifen die Arbeitsgebiete des Wohlfahrtsamtes und der Krüppelfürsorgestelle
 derart ineinander, daß von einer Trennung nur geschäftliche Ver—
wickelung und Verschleppung zu befürchten, von einer möglichst engen Arbeits—
gemeinschaft aber ein gegenseitiges Nutzbarmachen der Wohlfahrtseinrichtungen
zu erhoffen ist. Insbesondere wird das Wohlfahrtsamt die Krüppelfürsorgestelle
bei der rechtlichen Beratung des Krüppels und der Ortsarmenverbände hin—
sichtlich ihrer Ansprüche gegen nach bürgerlichem Recht Verpflichtete oder die
Träger der sozialen Versicherung zu unterstützen bzw. abzulösen haben.
Das Jugendamt ist gewählt worden, weil die Anzeigepflicht sich nur auf
Jugendliche bezieht und die Krüppelfürsorge nicht eine rein ärztliche Angelegenheit
ist, sondern alle Formen der Jugendfürsorge umfaßt. Zuständig ist dasjenige
Jugendamt, in dessen Bezirk der Krüppel seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Fürsorge für die erwachsenen Krüppel hat andere Grundelemente der Fürsorge
als beim Kinde, weil die Erwachsenen nicht als „Krüppel“, sondern als „Arme“
versorgt werden müssen. Das Jugendamt sammelt die Anzeigen und führt eine
„Krüppelstammliste“ (auch über die armenrechtlich nicht Hilfsbedürftigen),
die der staatlichen Aufsichtsbehörde (Regierungspräsident bzw. Polizeipräsident)
bzw. dem zuständigen Kreisarzt auf. Verlangen vorzulegen ist. Auch erteilt es den
Gerichten usw. amtliche Auskunft, ob eine nach dem Gesetz ausreichende Anzeige
hinsichtlich eines bestimmten Krüppels bereits erstattet ist.
Für die Führung der Krüppelliste schreiben die Ausführungsbestimmungen
besondere Einzelheiten vor. Diese Stammliste, die das Jugendamt dem Regierungs—