Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

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Entziehung des elterlichen Bestimmungsrechtes nach 88 1666 und 1838 BGB.
umzustimmen und meistens zum Ziele kommen. Die Anwendung der genannten
Paragraphen aber wird man nur in besonders krassen Fällen, dann aber rücksichts—
los durchführen. Der Wortlaut der Paragraphen ist:
81666 BGB. Wird das geistige oder leibliche Wohl des Kindes dadurch ge—
fährdet, daß der Vater das Recht der Sorge für die Person des Kindes mißbraucht,
das Kind vernachlässigt oder sich eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens schuldig
macht, so hat das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr erforder—
lichen Maßregeln zu treffen. Das Vormundschaftsgericht kann insbesondere an—
ordnen, daß das Kind zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten Familie oder
in einer Erziehungsanstalt oder einer Besserungsanstalt untergebracht wird.
81838 BGB. Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, daß das Mündel
zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungs—
anstalt oder in einer Besserungsanstalt untergebracht wird. Steht dem Vater oder
der Mutter die Sorge für die Person des Mündels zu, so ist eine solche Anordnung
nur unter den Voraussetzungen des 81666 zulässig.
Das Krüppelgesetz ist eine Erweiterung des Armenrechtes, deshalb bezieht
8 sich nur anf die armenrechtlich hilfsbedürftigen Krüppel. Alle nicht unter
den Begriff der armenrechtlichen Hilfsbedürftigkeit Fallenden werden lediglich
mit der Diagnose versehen und müssen die Entkrüppelung auf eigene Kosten vor—
nehmen lassen, schon um die Kassen der Fürsorgeverbände nicht über die gesetzliche
Verpflichtung hinaus in Anspruch zu nehmen.
Die öffentliche Fürsorgepflicht ist nicht so aufzufassen, als ob sie kostenlos für
den Unterhaltungspflichtigen geschehe. Der Landesfürsorgeverband ist berechtigt,
einen Teil der Kosten von dem fürsorgepflichtigen Bezirksfürsorgeverband ein—
zuziehen, dieser kann sich an die Gemeinde und diese wiederum sich an den Vater
halten, so daß der letztere mindestens einen Teil des Entkrüppelunasverfahrens

Abb. 22. Krocketspiel.
Ein händeloser Junge schlägt mit dem Krockethammer, dessen Stiel er zwischen Schulter und Kopf hält.
Die meisten übrigen Teilnehmer sind Kinder mit Lähmungen.
Biesalski, Grundriß der Krüppelfürsorge.