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VI. Offene Krüppelfürsorge.
. Rechtlicher Charakter.
B. Behördliche Organisation.
1. Stadt- und Landkreise.
2. Organisation der Krüppelfürsorgestelle. Verpflichtete Stellen.
3. Einleitung der Fürsorgemaßnahmen.
4. Verhältnis zu den anstaltsbedürftigen Krüppeln.
3. Beseitigung des Widerstandes des Krüppels oder seiner Ge⸗
walthaber.
3. 87 des Gesetzes.
7. Verhältnis zum Wohlfahrtsamt.
O. Ambulante Krüppelfürsorge. Berufsförderung. Tagesheime.
D. Vorbeugung des Krüppeltums. Arzte, — Hebammen, — Staats—
medizinalbeamte.
. Anzeigepflichten.
1. Anzeigestelle.
2. Form der Anzeige. Prüfung und Zurückweisung der Anzeige.
3. Anzeigepflichtige Personen. Ausführungsverordnungen.
4. Drohende Verkrüppelung.
5. Behandlung der Anzeigen beim Kreisarzt.
6. Weitergabe der Nachweisung durch den Regierungspräsidenten.
7. Behandlung der Nachweisung beim Landarmenverband.
3. Land- oder Stadtkreise mit mehreren Kreisärzten.
VII. Freiwillige Liebestätigkeit.
VIII. Kosten.
Gesetz und Ausführungsbestimmungen sind enthalten in Nr.9 der „Volks—
wohlfahrt“, die durch Carl Heymanns Verlag, Berlin W8, Mauerstraße 43/44,
zu beziehen ist. Außerdem sind das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen
in dem Kommentar von Geh. Rat Prof. Dr. Schloßmann-Düsseldorf:
„Die öffentliche Krüppelfürsorge. Das preußische Gesetz vom 6. Mai
1920“ (Verlag Carl Heymann, Berlin M 8, Mauerstraße 43,44) abgedruckt. Dieses
Buch enthält sehr reiche Erläuterungen, z. B. die des Begriffes, Landarmenverband“,
„Bewahrung“, „Hilfsbedürftigkeit“, „Eignung einer Anstalt“, „Erwerbsbefähigung“,
in Ausübung seines Berufes“, „Anzeichen von Verkrüppelung“, „Ersatzunterricht“,
Berufsausübung“, „Jugendamt“, „Beratung“ und vieles andere mehr. Ein
Kommentar für sich ist außerdem das erste Kapitel, welches über die von dem Gesetz—
geber gemeinten Absichten spricht.
Wer nicht das Gesetz mit den Ausführungsbestimmungen und dem Schloß—
mannschen Kommentar und dazu die Reichsgesetze gründlich durchgearbeitet hat,
sollte sich als Laie nicht für berechtigt halten, mitzusprechen oder gar neue Organi⸗
sationen aufzubauen.