Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

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Abb. 20. Auszug der Anstaltszöglinge in den Wald des Anstaltsgeländes.

Inhaltsverzeichnis.
J. Bisheriger Rechtszustand und Entstehungsgeschichte des Gesetzes.
II. System des Gesetzes.
III. Begriff des Krüppels.
IV. Krüppelfürsorge im allgemeinen.
V.Anstaltsfürsorge.
1. Träger.
2. Umfang der Verpflichtung in persönlicher Beziehung.
3. Ziel.
z. 3 — (Krüppelheime).
a) Allgemeines.
b) Begriff des Krüppelheims. Personal.
c) Verteilung der Krüppel auf die Anstalten.
d) Absonderung der Jugendlichen.
5. Beschaffung der Anstalten. Privatanstalten.
6. Organisation, Kosten und Reglements.
a) Anwendung der 831ff. des Gesetzes vom 11. Juli 1894 —
Gesetzsamml. S. 300 —
b) Das medizinisch-technische Personal der Landarmenverbands—
verwaltung. Heilplan. Ortliche Besichtigungen. Unterbezirke.
Ambulante Krüppelfürsorge.
7. Befreiung von der Verpflichtung zur Anstaltsunterbringung.
8. Landarme, nicht anstaltsbedürftige Krüppel.