Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

*
*

87. Auf Grund von Anzeigen, die nach 85 eingehen, kann die unter Um—
ständen auch zu wiederholende Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses angeordnet
werden, ob die nötigen Maßnahmen zur Verhütung dauernder Verkrüppelung
getroffen sind.
88. Jeder Stadt- und Landkreis hat mindestens eine Fürsorgestelle für
Krüppel zu schaffen oder sich einer solchen anzugliedern. In dieser Fürsorgestelle
wird Beratung für Krüppel oder für solche Personen unter 18 Jahren erteilt, die
der Gefahr der Verkrüppelung ausgesetzt sind. Die Beratungsstelle beantragt die
Einleitung der notwendig erscheinenden Maßnahmen.
89. Eine Verkrüppelung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn eine Person
Krüppel) infolge eines angeborenen oder erworbenen Knochen-, Gelenk-, Muskel—
oder Nervenleidens oder Fehlens eines wichtigen Gliedes oder von Teilen eines
solchen in dem Gebrauche ihres Rumpfes oder ihrer Gliedmaßen nicht nur vor—
übergehend derart behindert ist, daß ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkte voraussichtlich wesentlich beeinträchtigt wird.
810. Mit der Ausführung des Gesetzes wird der Minister für Volkswohl—
fahrt beauftragt.
811. (0) Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1920 in Kraft.
(2) Soweit den in 81 bezeichneten Verbänden geeignete Anstalten in aus—
reichender Anzahl nicht zur Verfügung stehen, kann der Minister bis zum 31. März
1926 Befreiung von der Verpflichtung zur Anstaltsunterbringung gewähren.“
Zu diesem Gesetze gehören sehr ausführliche Ausführungsbestimmungen,
die allein 17 Druckseiten umfassen. Die wichtigsten Abschnitte daraus sind im
Abdruck über das ganze Buch verteilt und durch einen senkrechten Strich am Rande
gekennzeichnet. Hier stehe nur das

Abb. 19. Die Lehrlinge bauen sich in den Morgenstunden im Anstaltswald ein eigenes Sportstadion.