Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

Abb. 18. Die Handwerkszöglinge beim Kegelschieben. Uberwiegend Armamputierte.
Der armlose Junge schiebt mit dem Fuße.

(2) Wer als Arzt oder Hebamme Geburtshilfe leistet, ist verpflichtet, das mit
einer Hilfe geborene Kind auf die Anzeichen von Verkrüppelung zu untersuchen
and, falls sich solche vorfinden, die gleiche Anzeige zu erstatten.
(3) Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn eine nach diesem Gesetz ausreichende
Anzeige bereits früher erstattet worden ist.
(H Verletzungen der Anzeigepflicht werden mit Geldstrafe bis zu einhundert—
fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen bestraft.
84. (N Lehrer (Lehrerinnen), welche gelegentlich des zur Erfüllung der
gesetzlichen Schulpflicht erteilten Unterrichtes oder des Ersatzunterrichtes hierfür
bei ihren Schülern Verkrüppelungen wahrnehmen, sind verpflichtet, diese Schüler
namhaft zu machen.
() Die näheren Vorschriften zur Durchführung dieser Bestimmung erläßt der
Minister für Volkswohlfahrt im Verordnungswege. Die Verordnungen sind durch
die Regierungsamtsblätter derjenigen Bezirke bekanntzumachen, in welchen sie
Geltung erlangen sollen, und treten mit dem achten Tage nach Ablauf desjenigen
Tages, an welchem das betreffende Stück des Amtsblattes ausgegeben ist, in Kraft.
Für die Nichtbefolgung der in der Verordnung gegebenen Vorschrift können Geld—
strafen bis zu einhundertfünfzig Mark oder Haft bis zu vier Wochen angedroht
werden.
85. Ärzte, sowie solche Krankenpflegepersonen und sonstige Fürsorgeorgane,
welche gelegentlich ihrer Berufsausübung bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren
die Anzeichen drohender Verkrüppelung beobachten, sind verpflichtet, diese der
in 86 dieses Gesetzes bezeichneten Stelle namhaft zu machen.
86. Die in 883, 4, 5 vorgesehenen Anzeigen sind an das zuständige Jugend—
amt zu richten. Für den Zeitraum, bis alle Stadt- und Landkreise auf Grund
zesetzlicher Bestimmungen Jugendämter haben, bestimmt der Minister für Volks—
wohlfahrt im Verordnungswege die Stelle, an welche Anzeige zu richten ist.
Auf diese Verordnung finden die Bestimmungen des 834 Abs. 2 Anwendung.