Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

In Preußen ist am 6. Mai 1920 ein Gesetz angenommen worden, das in der
Gründlichkeit seiner Forderungen seinesgleichen nicht in der gesitteten Welt hat
und für alle Zeiten einen Ehrentitel für die Regierung und für die verfassung—
gebende Preußische Landesversammlung bildet, denn es ist das erste sozialhygienische
Gesetz in allen Kulturstaaten, das als seinen Zweck nicht nur Kur, Bewahrung und
Pflege, sondern Erwerbsbefähigung aufstellt. Seine Grundsätze sind zum Teil
in die Reichsverordnung übergegangen und haben so weitgehend Schule gemacht,
obschon die Reichsverordnung, als über dem preußischen Gesetz stehend, manche
Bestimmungen aus diesem ersetzt und ändert.
Dies preußische Krüppelfürsorgegesetz lautet:
„81. Der 831 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bundes—
gesetzes über den Unterstützungswohnsitz, vom 8. März 1871 — Gesetzsamml.
S. 130 — in der Fassung des Artikels J des Gesetzes vom 11. Juli 1891 — Gesetz—
samml. S. 300 —, erhält folgende Fassung: Die Landarmenverbände — in der
Provinz Ostpreußen der Landarmenverband der Provinz — sind verpflichtet,
für Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Geisteskranken, Idioten,
Epileptischen, Taubstummen, Blinden und Krüppel, soweit sie der Anstaltspflege
bedürfen, in geeigneten Anstalten Fürsorge zu treffen. Bei Krüppeln unter achtzehn
Jahren umfaßt diese Fürsorge auch die Erwerbsbefähigung der Krüppel.
82. Die Fürsorge der Krüppel unter 18 Jahren, die nicht der Anstalts—
pflege bedürfen, und die Maßnahmen zur Verhütung der Verkrüppelung gehören
zu den Aufgaben der Land- und Stadtkreise. Die Aufsichtsbehörde ist befugt,
diese Kreise nötigenfalls zur Erfüllung der Verpflichtung anzuhalten.
83. (9) Ein Arzt, der in Ausübung seines Berufes bei einer Person unter
18 Jahren eine Verkrüppelung wahrnimmt, ist verpflichtet, hiervon binnen einem
Monat unter Bezeichnung des Krüppels und der Verkrüppelung Anzeige zu erstatten.

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Abb. 17. Schematische Darstellung
der Mischung des ärztlichen und pädagogischen Anteils in der Krüppelfürsorge.