Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

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einer bewunderungswürdigen Sachkenntnis, tiefstem Verstehen der unlösbar
zusammenhängenden vielseitigen Probleme und mit einer ganz unbureaukratischen
Warmherzigkeit geschrieben sind, so daß sie wahre Fundgruben der Erkenntnis
darstellen.
Die Verordnung über die Fürsorgepflicht bestimmt zunächst, daß an Stelle
der bisherigen ‚ Dessarmen- und Tandarmenverbände“ die Benennung „Bezirko⸗
rürsorge- und Landesfürsorgeverbände“ tritt, weil die neuen Aufgaben nicht in
allen Punkten Armenpflege sind. Aus den einzelnen Bestimmungen und Er—
äuterungen sei Nachstehendes aufgeführt: „Die Fürsorge hat die Aufgabe, dem
Hilfsbedürftigen den notwendigen Lebensbedarf zu gewähren; sie muß dabei
die Eigenart der Notlage berüchsichtigen, muß rechtzeitig einsetzen und ist von einem
Antrag nicht abhängig. Dabei soll sie der Notlage nachhaltig entgegenwirken und
zu verhüten suchen, daß vorübergehende Not zu dauernder wird. Um drohende
Hilfsbedürftigkeit mit zu verhüten, kann die Fürsorge auch vorübergehend ein⸗
greifen, besonders um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Bei Minder—⸗

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Abb. 14. Grundriß des Museums für Krüppelfürsorge im Oscar Helene-Heim.