Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

Abb. 4. Blick durch eine Schneise auf dem Anstaltsgelände eines Krüppelheims.
Links schimmert die Waldwiese durch mit Sandhaufen, Planschwiese, Luftbädern und Liegehallen.

J. Begriffsbestimmung und Umfang des Krüppeltums
und der Krüppelfürsorge.

Das Wort „Krüppel“ stößt bei vielen auf Widerstand. Einen Ersatz dafür
zu finden, ist trotz zahlreicher Bemühungen nicht gelungen, weil keine andere
Bezeichnung, wie etwa „beschädigt“, „bresthaft“, „hilfsbedürftig“, genau das um—
schreibt, was „Krüppel“ besagt. Im übrigen kann das Wort, nachdem es vom
preußischen Gesetz angewandt wird, nicht mehr ausgemerzt werden. Wenn die
Laienwelt sich daran gewöhnt, unter dieser Bezeichnung nicht einen unrettbar
Hilflosen zu verstehen, sondern einen in der Bewegung seines Rumpfes und seiner
Glieder behinderten Kranken, der durch die Krüppelfürsorge und durch eigenen
Willen seine körperliche Behinderung so weit zu überwinden vermag, daß er einem
Gesunden gleichwertig zu erachten ist, so wird aus dem herabsetzenden Begriff
ein Ehrenname. Für den praktischen Gebrauch der Krüppelfürsorge und nament—
lich für die Anwendung bestimmter Gesetze und Verordnungen ist wiederholt ver—
sucht worden, das Wort „Krüppel“ näher zu umschreiben. (Vulpius, Schanz,
Ulbrich, Schäfer.) Das neue preußische Gesetz und seine Ausführungsbestim—
mungen haben sich nahezu wörtlich an die Begriffsstimmung angeschlossen, die
ich in der Zählung jugendlicher Krüppel 1906 gegeben habe und die späterhin
von der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, von der Deutschen Ortho—
pädischen Gesellschaft sowie von den Bundesstaaten angenommen worden ist.
Es ist dringend wünschenswert, daß sie Allgemeingut wird, weil sie geeignet ist,