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Arbeitern. Für Fabrikarbeit kommen in Frage alle Gebrechen, wenn sie er—
schwert sind durch Geistesschwäche, Kurzsichtigkeit, Blindheit, Schwer—
hörigkeit, Taubstummheit, bei hervorragender mechanischer Begabung, ferner
Krüppel mit krampfiger Halbseitenlähmung (Gemiplegie) und solche, denen
so wenig Gliedmaßen zur Verfügung stehen, daß sie aus diesen Gründen ein
Handwerk nicht erlernen können.
Ganz gewiß soll aber die Fabrikarbeit die Ausnahme bilden, und wo es
irgend möglich ist, soll das Kind einem Handwerk zugeführt werden, weil die Fabrik—
arbeit den Menschen nur zu leicht entseelt, indem sie ihn zu einem Teil der Maschine
macht, während das Handwerk günstiger auf das an sich schon gefährdete Innen—
leben des Krüppels einwirkt.
Im Jahre 1925 wurden in den deutschen Krüppelheimen den Krüppeln
71 Erwerbsmöglichkeiten geboten, und zwar lehrten
für Knaben
35 Anstalten Schuhmacherei, 31 Schneiderei, 30 Korbmacherei, 20 Tischlerei,
16 Bürstenbinderei und Buchbinderei, 14 Gärtnerei und Bandagenarbeit, 12 büro—
technische Arbeiten, 10 Orthopädiemechanik, 9 Stuhlflechterei, 8 Schlosserei,
7 Feinmechanik, 6 Landwirtschaft und Bäckerei, 4 Buchdruckerei, Sattlerei und
Malerei, 3 Drechslerei und Anstreichen, 2 Tütenfabrikation, Holzschnitzerei, Karton—
nagenarbeiten, Glaserei und Maschinenstricken, 1 Setzerei, Intarsien, Holz- und
Steinbildhauerei, Mattenflechterei, Porzellanmalerei, Uhrmacherei, Klempnerei,
Täschnerei, Töpferei, Kunstgewerbe, Blumenmachen, Stenographie, Maschinen—
schreiben, Buchführung, Seidenbau, Fahrstuhlführen, Telephonieren, Wachdienst,
Pförtnerdienst, Boten- und Beifahrerdienst;
Abb. 102. Handwerkerhaus der Pfeifferschen Anstalten in Cracau b. Magdeburg.