Full text : Grundriß der Krüppelfürsorge

Abb. 95. Tischlerwerkstatt. Die Kinder leiden (von links nach rechts) an: Spalthänden, seitlicher
Rückgratverkrümmung, Unterarmamputation, Verlust aller Finger der rechten Hand bis auf einen,
Oberarmamputation.

6. Berufsberatung und Berufsausbildung.

Das Gesetz nennt als das Endziel der Fürsorge für die jugendlichen Krüppel
die Erwerbsbefähigung. Das bedeutet eine Tat von außerordentlicher Trag—
weite, denn zum erstenmal in der Kulturwelt geschieht es, daß nicht Heilung und
Bewahrung, d. h. rein gesundheitliche Maßnahmen das Ziel eines sozialhygienischen
Gesetzes sind, sondern der soziale Gedanke, dem Fürsorgebedürftigen eine selb—
ständige Existenz aus eigener Kraft zu geben und ihn in die Volksgemeinschaft
der Gesunden vollgültig einzureihen.
Erstlich verschafft man ihm damit das höchste Gut des freien Menschen,
nämlich die Verfügung über die eigene Person. Statt des von aller Welt
berlachten und verstoßenen Krüppels, in dem Bosheit und Wut schließlich Leiden—
schaften großziehen können, wie in Shakespeares Richard III., wird ein zufriedener
and in sich selbst ruhender Charakter herangebildet. Statt daß der Krüppel ge—
duldet wird und seinen Angehörigen zur Last fällt, schafft er sich einen eigenen
Herd. Bei der riesenhaften Zahl von Krüppeln ist dieser sozial-ethische Vorteil
nicht nur aus Mitleid mit dem Einzelwesen, sondern auch vom Standpunkt der
Allgemeinheit von ungewöhnlicher Bedeutung. Dem Vagabundentum und Ver—
hrechertum werden auf diese Weise eine nicht unerhebliche Zahl von Verkrüppelten
entzogen.
Daneben steht der leichter einzusehende national-ökonomische Wert. Ein
unversorgter Krüppel kostet der Offentlichkeit eine bestimmte Summe, die er,
erwerbsfähig gemacht, selbst verdient. Man mag sie so hoch oder niedrig beziffern,
wie man wolle; es ergibt sich auf alle Fälle, wenn man sie mit der viel tausendfachen
Zahl jugendlicher Krüppel multipliziert, daß durch eine geordnete Krüppelfürsorge
in Deutschland viele Millionen jährlich an Volksvermögen erspart und eben—