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Abb. 88. Eine der vier Klassen der Waldschule beim Unterricht in der Erdkunde.
er so ausgebildet wird, daß er den edlen Wettstreit im Schaffen mit seinen gesunden
Kameraden aufnehmen kann.
Ist er für Qualitätsarbeiten nicht begabt, oder kann er infolge seines Ge—
brechens im Berufe nicht die volle Leistungsfähigkeit des gesunden Wettbewerbs
erlangen, dann verschafft ihm Teilarbeit in den Fabriken. Laßt ihn unter keinen
Umständen ohne kraftbildende, vom Selbstbedauern ablenkende Tätigkeit! Er—
schließt ihm die Schaffensfreude, die ein seelischer Panzer gegen alle Lebensnöte
ist. Denn sein Können und Leisten gibt ihm Anwartschaft auf die Achtung seiner
Mitmenschen und hebt ihn aus der Besonderheit heraus.
Wohin gehört darum der Krüppel?
Der Arzt sagt: „Ins Krüppelheim, wenn die Wechselwirkung zwischen dem
Grad des Hemmungsgebrechens einschließlich sonstiger Umgebung eine so ungünstige
ist, daß die dem Gebrechlichen verbliebenen Körper- und Geisteskräfte nur in einem
Krüppelheim entwickelt werden können.“
Der Psychologe vertritt den Standpunkt:
Aus dem Naturrecht der freien Persönlichkeit erwächst der Anspruch des Men—
schen auf Bildungsmöglichkeit. Zu den Voraussetzungen höchstmöglicher Aus—
bildung gehört das jedem Zögling auch vom Staate gewährleistete Recht, in die
Lebens⸗, Bildungs- und Arbeitsgemeinschaft einzutreten, die seiner natürlichen
und geistigen Verfassung und seinen wertbringenden Anlagen entspricht. Solche
Kinder, die von der Natur stiefmütterlich bedacht sind, sei es, daß sie nicht vollsinnig,
daß sie körperlich leidend oder mißgestaltet sind, bedürfen einer Ausbildung und
Pflege, die ihrem Zustande angepaßt ist und die Bildungsmöglichkeiten und Ziele
nicht außer acht läßt. Jeder jugendlich Verwachsene oder Bewegungsbehinderte
gehört daher ins Krüppelheim. Kinder sind gegeneinander grausam. Sie scheuen
keinen Spott und nehmen keine Rücksicht auf die dem Gebrechlichen aufgenötigten