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Abb. 86. Flick- und Nähstunde und Handarbeitsunterricht.
Darum ist neben den mehr auf das Körperliche gerichteten Maßnahmen von
großer Bedeutung auch die seelische Erfassung des Krüppels. Jede körperliche
Abweichung vom Normalen wirft auf das Bewußtsein des Verunstalteten einen
Schatten, trübt seinSelbstgefühl und bringt den Willen insStocken und Schwanken.
Wenn der Kranke sein Mindervermögen mit dem Mehrkönnen der Gesunden
häufig und lebhaft vergleicht, tritt nur zu leicht eine mehr oder minder starke
Beeinträchtigung seines Wohlbefindens ein. Es entstehen dann leicht seelische
Entgleisungen und Schwächen, die das typische Krüppeltum begründen: ver—
stärkte Selbstfühligkeit, Benachteiligungs- und Beeinträchtigungs—
empfindungen, erhöhte Empfindlichkeit, Reizbarkeit, Neid, Miß—
trauen, Starrheit und Härte der Selbstbehauptung sowie über—
steigertes Ehrgefühl. Auf diesen besonderen psychischen Zustand wird jegliche
Krüppelfürsorge vorzüglich Rücksicht nehmen müssen. In erster Linie gilt dies aber
bei der Fürsorge für die Jugendlichen. Jedes schulfähige Krüppelkind gehört an sich
in eine besondere Krüppelschule, in der es unter Berücksichtigung der verschiedenen
Gebrechen nach bestimmten Methoden auf Grund der besonderen Krüppelseelen—
kunde unterrichtet wird. Das aus dem Krüppelheim geheilt entlassene Krüppel—
kind sende man möglichst nicht in die Volksschule zurück, sondern führe es tunlichst
in eine einem Heim angeschlossene ambulante Krüppelschule, die nach denselben
pädagogischen und gleichen Methoden geleitet wird wie die Krüppelschulen in
den Heimen. Schul- und Erziehungszwang muß auch für die Krüppelschule,
in der geschlossenen wie in der offenen Form, gefordert werden, schon damit nicht,
wie früher, so viele Krüppel dem Landstreichertum und Verbrechen anheimfallen.
Außerdem ist gute Schulbildung gerade beim Krüppel mehr noch als beim Ge—
sunden für die Steigerung der Erwerbsmöglichkeit unerläßlich und gehört schon
aus diesem Grunde zu den Aufgaben, welche das Gesetz sämtlichen mit seiner
Ausführung betrauten Stellen gesetzt hat.
Diese wichtigen Ausführungsbestimmungen des preußischen Krüppelfürsorge—
gesetzes werden, was die Auswahl geeigneter Fälle für die Krüppelheime anlangt,