bilden. Durch Beihilfen der Stadt Berlin und der Provinz war es möglich, die
vorhandenen Werkstätten 1926 auf mehr als das Doppelte zu vergrößern und
sie reicher mit Maschinen auszustatten. Die Lehrlinge erhalten ihre theoretische
Ausbildung in der dreiklassigen Berufsschule der Anstalt, die von
einem städtischen Diplomhandelslehrer geleitet wird und in der die einzelnen
Meister unserer Werkstätte den Unterricht im Fachzeichnen erteilen. Zur Fort—
bildungsschule gehört als besondere typische Einrichtung die Ohn- und
dinkshänderabteilung.
An der Spitze jeder Werkstatt steht ein Meister. Die Lehr—
linge werden bei der Handwerkskammer eingetragen und bestehen nach abgelaufener
Lehrzeit ihre Gesellenprüfung. Bis jetzt sind alle männlichen und weiblichen Lehr—
linge, die unsere Anstalt verlassen haben, in guten Stellungen untergekommen.
Sie haben sich zu einem besonderen Verein zusammengeschlossen, der alle Monat
einmal in der Anstalt tagt und die alten Beziehungen aufrecht erhält.
7. Schwesternschaft.
Wahrend in den ersten Jahren das Haus sich auf fremde interkonfessionelle
Schwesternschaften stützte, hat es seit der Einweihung des Oscar Helene-Heims,
bei der die Frau Vorsitzende besondere Abzeichen stiftete, eine eigene Schwestern⸗
schaft, die im Oscar Helene-Heim ihr Mutterhaus und ihre Ausbildungsstätte
besitzt; denn wie die Krüppelfürsorge auch sonst nicht in einem anderen Gebiet der
Medizin oder Pädagogik unterzubringen ist, so auch in bezug auf die Kranken—
pflege, die ebenfalls ihre eigenen Anforderungen stellt. Darum hat es sich die
Schwesternschaft des Oscar Helene-Heims zur Aufgabe gemacht, ihre Schwestern,
außer in der allgemeinen Krankenpflege, in der Pflege und Erziehung gebrechlicher
Kinder und orthopädisch Kranker besonders zu unterweisen, und setzt es sich zum
Ziel, den Schwesternstand ethisch zu heben und durch Beispiel und Anregung die
gesamten Schwestern und Schwesternschülerinnen im Sinne der Erziehung zu
ernsten, pflichttreuen Persönlichkeiten zu beeinflussen.
Als Schwesternschülerinnen werden feingebildete junge Mädchen und
Frauen im Alter von 20—30 Jahren ohne Unterschied des religiösen Bekennt—
nisses nach sechs Probewochen aufgenommen. Die Schwesternschülerinnen haben
sich nach dieser Frist für eine zweijährige Lehrzeit, die mit dem staatlichen Examen
abschließt, zu verpflichten. Bedingungen für die Aufnahme sind: Gute Gesundheit,
leichte Auffassungsgabe, nicht nur sachliches Interesse, sondern wirkliche Liebe und
Hingabe an den Beruf, Verträglichkeit im Gemeinschaftsleben, das notwendige
Pflichtbewußtsein und der Nachweis einer der 2. Klasse einer höheren Töchterschule