Auch während des Krieges ist
die Polillinik mit geringen Ein—
schränkungen in vollem Betriebe
aufrecht erhalten worden, und
am 1. September 1919 hat sie
wieder ihre volle Friedens—
tätigkeit aufgenommen und
hält ihre Sprechstunden wochen⸗
täglich von 2 bis 3 Uhr ab,
vährend die übrige Zeit und
die Vormittage auf die Behand—⸗
lung verwandt werden.
Zugelassen werden nur Un—
bemittelte, und von diesen
werden, d. h. von den Eltern
selber oder von den Armen—
direktionen, die Selbstkosten er—
hoben.
Neben der Behandlung aber
findet noch eine Fürsorge und
Beratung in dem Sinne statt,
daß den zur Schulentlassung
tommenden Kindern Rat er—
teilt wird in bezug auf die
Erlernung eines ge—
eigneten Berufes, andere
werden an soziale Vereine oder
Unterstützungskommissionen verwiesen oder in zweckmäßigere spezialistische Be⸗
handlung (Kinder-, Nervenkrankheiten) oder an geeignete Erholungs—
stättten auf dem Lande, an der See und im Gebirge.
Zuweisungen von Kindern an unsere Poliklinik sinden in erster Reihe durch die
Schul- und Armenärzte statt, dann durch die Fürsorgevereine verschiedensten
Tharakters, durch die Krippen, Polikliniken anderer Spezialfächer, Kinderärzte,
durch Lehrer, Geistliche und Behörden. Veim Inkrafttreten des Preußischen
Krüppelsürsorgegesetzes am 1. Oktober 1920 schloß die Stadt Berlin mit dem
Oscar Helene-Heim einen Vertrag, nach dem unsere Fürsorge- und Beratungsstelle
für die Bezirke Kreuzberg, Tempelhof, Neukölln und Zehlendorf die Obliegenheiten
der gesetzlich vorgeschriebenen Krüppelfürsorgestelle (Untersuchung und Beratung
hilfsbedürftiger Krüppel) versieht. Die Sprechzeiten für diese zur Untersuchung
und Begutachtung von den entsprechenden Bezirken überwiesenen Krüppel sind so
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