28
D. Die Arbeitsvermittlung.
Oberstes Gesetz ist, daß
der Verwundete möglichst
wieder in seiner alten Arbeitsstelle
und in der Heimat
veschäftigt wird. Keine Kasernierung
in Heimen oder
Fig. 61. Mann ohne Hände und Füße beim
Essen, An den Drahtstiften des auf dem Tisch
stehenden Brettes stecken die anderen Ansatzstücke
für seine Armmanschetten: Messer,
Feilkloben, Klammer, Haken usf.
Fig. 60. Mann ohne Hände und Füße mit
den Ersatzstücken.
Massensiedelungen, sondern Zerstreuung
unter das schaffende Volk! —
Keine unwürdige Fütterung oder
Almosen, sondern Arbeit und Rückversetzung
in die alte Umgebung!
Um die Überleitung der Schwerverletzten
in die Heimatprovinz in
dem passendsten Zeitpunkt auszuführen,
sind Verhandlungen zwischen
den Lazaretten bzw. Krüppelfürsorgeeinrichtungen
(s. die Adressen im
Anhang) notwendig. Die deutschen