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Zu größter Vollendung ist in den Werkstätten der Krüppelheime
die Anwendung orthopädischer Apparate und künstlicher
Glieder gediehen, welche auch den Kriegskrüppeln in weitestem
Umfange den Gebrauch ihrer Glieder und die Fortbewegung
wieder ermöglichen werden (Fig. 47—52). Ein künstlicher Arm mit
Hand ist, wie allen Laien ausdrücklich gesagt werden muß, im
wesentlichen zu weiter nichts nutze, als nur zur Verdeckung des
Schönheitsfehlers, d.h. er soll nur getragen werden beim Spazierenzehen
und bei einfachen Hantierungen: Essen, Halten des Papiers
beim Schreiben und Lesen usf. Für irgendeine wichtige Verrichtung
hat er nur wenig Wert, sondern da helfen nur einfache
+
,
Fig. 24, Fig. 25.
Fig. 24 u. 25. Zerschmetterung des Wadenbeins (im Röntgenbild Fig. 24 sichtbar)
mit Verletzung des Wadenbeinnerven, Fig. 25 Apparat, der bis zur Selbstheilung oder
Operation den gelähmten Fuß hochhält. Der betreffende Offizier tut Garnisondienst,
Manschetten mit einem Ansatz, in den die verschiedensten Werkzeuge
hineingesteckt werden können (Fig. 58 u. 54). Hiermit kann
dann der Verstümmelte eine für den Laien völlig unbegreifliche
Menge von, man kann fast sagen, Handgriffen machen.
Dasselbe gilt für den Ersatz verloren gegangener Beine, wo die
künstlichen Glieder ebenfalls für die Arbeit einfach und dauerhaft
sein müssen (Fig. 55 u. 56). Ein derber, billiger Stelzfuß hält
länger und ist sicherer als ein teures Bein, das oft ausgebessert
werden muß.
Auch wer das Unglück gehabt hat, beide Beine zu verlieren,
kann noch dazu gebracht werden, auf geeigneten Apparaten und
mit Hilfe von zwei Stöcken sich zu bewegen (Fig. 57—59).