Full text : Die deutsche Frau im Dienste der Fürsorge für Kriegsbeschädigte

bereit3 zufjfagende Antworten au3Z Brandenburg, Schlefien, Weftfalen,
Cöln, Bofen, Sigmaringen erhalten. €E3 fommt un8 darauf an, daß
jede Provinz volllommen felbjtändig in der Wahl ihrer Mittel, in
der Anlehnung an ihre beftehHenden Haritativen und WoHlfahrtsorganijationen
 die FJürforge dort anregt, wo fie nicht bereit in
Tätigkeit ift, und bittet, diefe Mitarbeit zu den anderen LiebeSwerken
Hinzuzunehmen. Die Verhältniffe jedes Landesteiles find ver]dOhieden,
und man will jeglide NMeubildung vermeiden. Dagegen müffen aber
die verfdhiedenen Landesteile in Berührung zu einander treten können,
und die Möglichkeit des Meinungs- und Erfahrungsaustaufches, der
Anregung, der Befprehung gegeben werden. Dieje Mufgabe will das
Zentralfomitee auf fi nehmen. Darum Hat jede Dame einer Provinz,
welche in derfelben unfere Frauenmitarbeit organifiert, an und für fih
Sig und Stimme in unjerem Komitee. Sie wird zu jeder Sigung
eingeladen, das Protokoll einer jeden wird ihr zugefandt, damit fie
Selegenheit Hat, ihre Wünfdhe, Meinungen und Erfahrungen perfönlich
oder IHriftlihH zu äußern. Gerade diefe Tätigkeit der Damen in allen
den ver[dhiedenen Teilen unjeres Vaterlandes wird das Zufammenarbeiten,
 da3 Lebensvolle in die Frauenmitarbeit bringen; man Kann
Sedanken austaufchen, Anregungen empfangen und weiter geben und
nic Mar darüber werden, wie die Arbeit wächijt und fih bewährt.
Der Verkehr der Stähte und Provinzen untereinander Könnte
nÖ nad unferen VBorfchlägen verfchiedentlidh regeln. In den ganz
aroßen Stähten wird e8 fih empfehlen, für jede Provinz Preußens
und den Regierungsbezirk des Fürftentums Hohenzollern eine Dame
zu gewinnen, durch welche der Verkehr geht. Liegt 3. B. ein Mann
au8 der Provinz Brandenburg in Frankfurt a. OD. im Lazarett Cöln,
‘9 ift die Provinz Rheinland bereit von Frankfurt a. OD. aus bes
nachrichtigt worden, daß Frau .... . wohnhaft in Frankfurt a. D.
bereit ift, mit der Familie des Frankfurter Kriegsbefjhäbigten in
Verkehr zu treten, jobald man ihr die betreffenden Unterlagen [Ohidt.
Sur andere Verhältnifje wird man am beften als allgemeine
Regel aufftellen, daß der Verkehr an das Landratsamt des Heimatorte3
 des KriegZverleßten geleitet wird. Der Herr Landrat wird
ımmer wmilfen, welde Dame in feinem Kreife für unjere Frauenmitarbeit
in Frage Fommt, und gewiß fo Liebenswürdig fein, das Gejuch weiter
zu fchiden. Eine beftimmte Perfönlichkeit zu nennen, erfdheint
unpraktifjch, weil die Perfönlichkeiten fih ändern, und dann der Verkehr
ganz ftocken fönnte.