breitung und gründlichen Sorgfalt von keinem Volke der Erde uns
nachgemacht werden kann.
Was muß geschehen, um dieses Ziel zu erreichen?
1. Bei der großen Menge von deutschen Heilanstalten für die
einzelnen ärztlichen Sonderfächer wäre es wünschenswert, wenn die
Verwundeten, sobald ihr Zustand das gestattet, je nach ihrem Leiden
auf die einzelnen Anstalten verteilt würden, denn es gibt ja wohl
kaum irgend eine staatliche oder private Heilanstalt, welche sich
nicht als Lazarett zur Verfügung gestellt hätte. So würde den einzelnen
Verwundeten am besten die Möglichkeit gewährt werden, daß ihr
Leiden unter völliger Ausnutzung des fachärztlichen Wissens behandelt
wird. Jedenfalls ist anzustreben, daß nicht z. B. eine Nervenklinik
mit schweren Verwundungen belegt ist, während ein geschulter
Chirurg vielleicht überwiegend Rheumatismus und Herzkrankheiten
zu behandeln hat. Dieser Austausch geschieht am besten durch
kollegiale Vermittlung innerhalb einer Stadt oder eines Kreises, wie
ich das an den auf mehrere Sanatorien verteilten 800 Betten erfahren
habe, die in Zehlendorf belegt sind und mich als chirurgischen und
orthopädischen Ratgeber in Anspruch nehmen. - Für die orthopädische
Nachbehandlung kommen je nach der Art der Erkrankung und dem
Charakter der Heilanstalt die chirurgischen Kliniken der Universitäten
und Krankenhäuser, die chirurgischen und orthopädischen
Privatkliniken und Abteilungen der Krüppelheime, die privaten
medicomechanischen Institute und Abteilungen von Sanatorien
in Frage. Die deutschen Krüppelheime haben für diesen Zweck auf
den Wunsch Ihrer Majestät hin über 2700 Betten zur Verfügung
gestellt, womit sie natürlich nur einen kleinen Teil der hierher gehörigen
Verwundeten bewältigen können. Ebenso haben die orthopädischen
Privatinstitute namentlich für ambulante Behandlung sich
bereit erklärt.
2. Es ist anzunehmen, daß die Militärverwaltung um der Verwundeten
selber willen diese nicht eher wieder entlassen wird, als bis
die höchstmöglichste Heilung erreicht ist. Jedenfalls würde die Entlassung
in die eigene oder eine fremde Familie nur.dann angezeigt
sein, wenn Gewähr dafür vorhanden ist, daß das schon Gewonnene
nicht wieder vermindert wird.
3. Bleibt eine Erwerbsbeschränkung zurück, so ist anzustreben,
daß der Mann in seinem ursprünglichen Berufe und in seiner Heimat
verbleibt. Wir Krüppelleute wissen selbst am besten, daß, wenn