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etwaigen gesetzlichen Regelung sehr wohl von einer der bei Erwähnung
der Kosten angeführten Stellen gezahlt werden. Sie wäre
vergleichbar der Stillprämie, mit der man bekanntlich die besten
Erfahrungen gemacht hat, und die Arbeiterschaft könnte sehr wohl
ihrem Kameraden, der für sie seine Gesundheit verloren hat, den
Mehrverdienst trotz gleicher Leistung gönnen.
Eine wichtige Frage ist die, ob durch Gesetz der Ersatz der
Rente durch eine einmalige Abfindung vorgesehen werden soll.
Auf der einen Seite würde eine solche Abfindung den Mann in die
Lage versetzen, sich eine neue Erwerbsmöglichkeit zu sichern; sie
würde vor allem auch das schlimmste Hemmnis, die Rentenpsychose
beseitigen. Andererseits aber besteht die Gefahr, daß der Mann das
Geld verjubelt, oder sich abschwindeln läßt, z. B. durch gewissenlose
Agenten, und dann schlechter daran ist wie vorher. Deshalb
sollte jedenfalls kein Anspruch des Mannes darauf geschaffen, sondern
nur der Militärbehörde das Recht gegeben werden, eine Abfindung in
den Fällen zu zahlen, wo ihre zweckmäßige Verwendung zum Wohle
des Kriegsbeschädigten gewährleistet ist. Auch könnte die Rentenzahlung
in der Weise noch abgeändert werden, daß nur ein Teil
der Rente gezahlt und der Rest für das Alter oder einen bestimmten
Zweck (Rentengut) verwandt bzw. für das Alter (Rentenbank) angesammelt
wird.
Hat der Kriegsbeschädigte Arbeit gefunden, so wird es gut sein,
wenn die Fürsorgestelle sich noch weiter für ihn interessiert, um
ihn nötigenfalls anderwärts unterzubringen. Denn wenn auch die
erste Arbeitsstelle noch nicht die völlig passende ist, so hat sie für
den Mann doch das Gute, daß er Gelegenheit hat, sich davon zu
überzeugen, daß er noch zu arbeiten vermag.
Der Leipziger Verein „Humanitas‘‘ hat einen Fragebogen aufgestellt,
der viele gute Hinweise auf alle die bei der Arbeitsbeschaffung
zu berücksichtigenden Begleitumstände enthält, und auch für verschiedene
Verstümmelungen geeignete Berufe angegeben. Zugleich
hat er eine Beratungsstelle eröffnet, wie sie wohl auch an anderen
Orten ein guter Ausweg sein kann.
Die geplante Fürsorge hat eine ganz ungeheure ethische und
wirtschaftliche Bedeutung. Man rechnet nicht zu niedrig, wenn
man annimmt, daß heut schon etwa 40000 Verwundete so schwere
Störungen in den Bewegungen ihrer Glieder haben, daß man sie
als Krüppel oder Kriegsbeschädigte bezeichnen kann. Sollte der
Krieg noch einmal so lange dauern, und bedenkt man, daß an jedem