Full text : Die Fürsorge für unsere heimkehrenden Krieger, insbesondere die Kriegskrüppelfürsorge

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diese allseitige Bereitwilligkeit sich für den vorliegenden Fall nutzbar
 machen, zumal sie sich dadurch gleichzeitig für ihre besondere
Arbeit an den kindlichen Krüppeln verheißungsvolle Zukunftsbedingungen
 schaffen.
Die ganze bisher geschilderte Tätigkeit kann im wesentlichen
öhne besondere Kosten geleistet werden. Wo eine Erweiterung eines
Bureaus notwendig ist, werden freiwillige Hilfskräfte aus den sozialen
 Vereinen zu beschaffen sein, und wenn etwa durch Anstellung
einer vollbesoldeten Kraft Ausgaben entstehen, so können dafür herangezogen
 werden: der Krüppelhilfsverein, private Stiftungen, die
zum Zweck der Kriegsfürsorge entstandenen Vereinigungen, das Rote
Kreuz, die Landesversicherungsanstalten und der Staat. Im Königreich
 Sachsen hat die Regierung bereits Mittel dafür angefordert.
Aber neben den Arbeitgebern muß auch die Arbeiterschaft
selber für eine richtige Auffassung dieser wichtigen Angelegenheit
gewonnen werden. Zweifellos nimmt an vielen Stellen der Erwerbsschwache
 einem Gesunden den Platz fort; es ist aber nicht nur für
den Kriegsinvaliden, sondern ebenso für die Allgemeinheit von größter
Wichtigkeit, daß jener Arbeit findet, damit er nicht, da er von der
Kriegsrente allein doch nicht ausreichend leben kann, dem Elend
und Bettel anheim fällt und schließlich auf Kosten der Armenpflege
lebt, die ja von allen gleichmäßig aufgebracht werden muß. Die
Gewerkschaften, Werkmeisterverbände und andere Arbeitnehmervereinigungen
 werden daher bei der Einmütigkeit des Volkes nicht
weniger wie die Arbeitgeber davon überzeugt werden können, daß
hohe sittliche und wirtschaftliche Forderungen es notwendig machen,
die Kriegsinvaliden, die ihre Glieder verloren haben, damit die
deutsche Arbeiterschaft wieder Brot findet wie vorher, zur Teilnahme
 am Erwerb zuzulassen.
Nun zur Rente! Verstümmelungs-, Kriegs- und Alterszulage sind
unveränderlich; es dürfte aber zu erwarten sein, daß auch die erstmalig
 zuerkannte Rente dem Manne, der seine volle Erwerbsfähigkeit
aus den sittlich höchsten Beweggründen verloren hat, im wesentlichen
 belassen wird, auch wenn er wieder seinen früheren Verdienst
erreicht und damit beweist, daß er nicht mehr erwerbsunfähig ist.
Ja, man könnte noch einen Schritt weiter gehen und nach dem Vorschlag
 von Prof. Krautwig-Köln geradezu eine Prämie darauf
setzen, daß ein Kriegsbeschädigter die Hemmungen seines Leidens
überwindet und in ernster Arbeit wieder ein vollwertiges Glied der
Volksgemeinschaft geworden ist. Diese Prämie könnte bis zu einer