Full text : Die Fürsorge für unsere heimkehrenden Krieger, insbesondere die Kriegskrüppelfürsorge

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Staat und Gemeinden eine Erweiterung des Zivilversorgungsscheins
in dem Sinne auferlegt werden, daß die Kriegsinvaliden eine weitgehende
 Berücksichtigung finden. Aber alle müssen erst umlernen
and begreifen, daß eben ein Verkrüppelter auch volle jedenfalls zum
Lebensunterhalt ausreichende Arbeit leisten kann.
Oberster Grundsatz bleibt: Jeder „Kriegsbeschädigte‘‘ — dieser
Ausdruck stammt von Herrn Oberbürgermeister Walz-Heidelberg
and ist wohl der beste Ersatz für das Wort Kriegskrüppel — muß
wieder in seinem alten Beruf, in seiner früheren Arbeitsstelle und in
der Heimat untergebracht werden, denn die Invaliden sollen wieder
in der Masse des Volkes aufgehen, als wenn nichts geschehen wäre.
Unter keinen Umständen sollen sie in größeren Kolonien angesammelt
 werden, und der schon aufgetauchte Plan, sie zu 40—50 Familien
 in Siedlungen mit Handwerksstuben in der Nähe kleiner Städte
unterzubringen, ist in sämtlichen Sitzungen ohne jede Erörterung
von der Schwelle verworfen worden, weil einer solchen Kolonie der
Stempel des Besonderen aufgedrückt wird und weil nach kurzer Zeit
der Einfluß eines schlechten Elements alle übrigen dazu bringt, nicht
mehr zu arbeiten. Gelegentlich mag es angezeigt sein, einen einzelnen
 Invaliden inmitten einer schon vorhandenen Siedlung unterzubringen,
 aber keinesfalls in Mengen.
Wer erst einmal die Überzeugung in sich aufgenommen hat,
daß ein Verkrüppelter trotzdem arbeiten kann, wird sehr schnell finden,
 daß die meisten Invaliden wieder ihren alten Beruf aufnehmen
können, wenn der rechtzeitig belehrte Mann es will und wenn der
Arbeitgeber ihm eine Schonfrist zur Einarbeitung zugesteht.
Jedenfalls kann ‚er aber in einer erleichterten Stellung desselben
oder eines verwandten Betriebes (Zimmermann-Tischler, Schuhmacher-Sattler,
 Mechaniker-Schlosser usf.) wieder tätig sein, wobei ihm seine
alten Kenntnisse immer noch zugute kommen.
Wo es sich als unumgänglich notwendig herausstellt, daß der
Beruf gewechselt werden muß, wird es am besten sein, einen willigen
Lehrherrn in der Heimat ausfindig zu machen (Handwerker, Fabrikant,
 Landwirt), der den einzelnen Kriegsbeschädigten in die Lehre
ailmmt — nötigenfalls gegen eine von der Militärbehörde oder
auch aus privaten Mitteln zu zahlende Entschädigung oder
Belohnung.
Die Errichtung besonderer Lehrwerkstätten ist dringend zu
widerraten, wie einmütig anerkannt wurde; sie ist teuer, birgt die
große Gefahr massensuggestiver Ansteckung und entbehrt der Er-