18
A.
B.
Die ärztliche Hilfe (orthopädisch-chirurgische Nachbehandlung).
Die soziale Fürsorge (Erlernung eines Berufes und
Arbeitsvermittlung).
A. Die ärztliche Hilfe,
Wenn der Kriegsinvalide wieder arbeiten soll, so ist es notwendig,
daß zunächst mal der große Heilschatz der chirurgischen und
mechanischen Orthopädie an ihm erschöpft wird, um das Höchstmögliche
der körperlichen Wiederherstellung zu erreichen.
Dazu erscheint folgender Weg zurzeit am geeignetsten:
Wenn irgend möglich, sollten alle neuen Verwundetentransporte
(wie in Frankfurt) zunächst einem großen Lazarett zugeführt werden,
das als Sammelstelle für die Nachbarlazarette dient. Von hier aus
können — ausreichende Transportmittel vorausgesetzt — die Soldaten,
je nach der Art ihrer Verwundung oder auch Erkrankung, einige
Tage später in andere Lazarette überführt werden, insbesondere zu
spezialärztlicher Behandlung nach den verschiedenen Disziplinen.
Auf Grund zahlreicher Erfahrungen muß betont werden, daß
eine sehr große Menge von Bewegungsbeschränkungen vermieden
und viel Nachbehandlung erspart werden kann, wenn schon während
der Wundheilung vorbeugend einfache und zweckmäßige Stellungen
der Gelenke und Glieder angewandt und Übungen gemacht werden.
Auch eine gute Verbandtechnik für den Transport ist ein wichtiges
Vorbeugungsmittel.
Wie soll nun die Auswahl der Fälle erfolgen, welche einer Nachbehandlung
nach orthopädisch-chirurgischen Grundsätzen bedürfen?
Hier spielt schon in hohem Maße das später zu erörternde soziale
Moment mit hinein; zunächst mögen aber nur die rein ärztlichen
Gründe besprochen werden.
Die beste Auswahl wird ein Facharzt treffen, der sowohl die
blutigen und unblutigen Verfahren als die Krüppelfürsorge beherrscht.
Dieser kann — wie das schon mehrfach geschieht — geradezu
damit beauftragt werden. Ob man ihm dafür einen besonderen
Titel gibt (beratender Facharzt) und wieweit seine Rechte gehen
bezüglich der Auswahl und Verlegung der Fälle, wird je nach den
Verhältnissen verschieden sein. Vieles, Ja das meiste, wird sich durch
Takt und kollegiale Übereinkunft erledigen; gegebenenfalls finden
liese Bereisungen zusammen mit dem Garnisonarzt, Reservelazarett-