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rungseinrichtungen mit ihren Organen, die Berufsgenossenschaften
und Krankenkassen, die Gemeinden, die öffentliche Armenpflege,
das Rote Kreuz, soziale Vereine usw. Da jede von ihnen ebenso
wic die Krüppelfürsorge nur einen Teil der gesamten Kriegsfürsorge
zu bewältigen vermag, kommt für die Zusammenfassung, Leitung und
Beaufsichtigung aller zu einem lebendigen Organismus nur eine Stelle
in Betracht, nämlich der Staat. Für ihn haben die Krieger gekämpft,
ihm gehören die wesentlichsten Hilfsgruppen sowieso an,
er allein besitzt die Autorität und Kraft, um ein ersprießliches
und sachliches Zusammenarbeiten zu ermöglichen, er bietet allein
die Gewähr, daß die auf unabsehbare Zeit zu berechnende Arbeit
durchgehalten wird und daß verschiedene Maßnahmen, z. B. die
Überführung in die Heimat, einheitlich
geregelt werden.
Fig. 58, Fig. 59.
drige Hilfsstützen, die allmählich immer höher werden, bis sie durch künstliche Beine von richtiger
auch gehen, weil eine geschickte Anordnung der mechanischen Hüft- und Kniegelenke eine Beugung
allein durch seitliche Verlagerung des Körpergewichtes gestattet. (Nach Hoeftman.)