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Abteilung (IX) eingerichtet, welche ärztliche Hilfe, Badekuren und
soziale Fürsorge für die Verwundeten vermittelt. Durch sie ist es
möglich, allen Lazaretten Kenntnis von den Krüppelfürsorgeeinrichtungen
zu geben.
Letzten Endes hat sich die Krüppelfürsorge als Beauftragte
der Militärverwaltung zu betrachten und kann nur in engster
Zusammenarbeit mit ihr Ersprießliches leisten, wie das schon an
vielen Orten geschieht. Die Sanitätsämter sind deshalb von ihrer
vorgesetzten Behörde angewiesen worden, sich mit den in ihrem
Bezirk liegenden Krüppelheimen in Verbindung zu setzen und ihnen
geeignete Fälle zu überweisen. Die Fürsorge wird in der Form ausgeführt
werden müssen, daß die Verstümmelten und in dem Gebrauch
ihrer Glieder erheblich Beschränkten den Lazaretten der Krüppelheime
oder Speziallazaretten zugewiesen werden. Während dort
die letzte orthopädische Behandlung noch im Gange ist, wird
schon für den einzelnen Mann, je nach der besonderen Lage des
Falles eine geeignete Arbeitsstelle durch die betreffende Krüppelfürsorgeeinrichtung
ausgesucht und bereitgehalten, so daß er sie nach
der Entlassung aus dem Lazarett und einer etwaigen Erholung sofort
aufsuchen kann. Auskunftsstellen,
welche die Krüppelfürsorge
eingerichtet hat, geben
Gelegenheit, rechtzeitig und an
allenOrten sach verständigen Rat
einzuholen. Tritt dazu noch die
Tätigkeit der öffentlichen Ar:
beitsnachweise, die ihre Mitarbeit
in der freundlichsten Weise
zugesagt haben, so ist die Organi
sation der Krüppelfürsorge fertig,
wenigstens so weit, daß zunächst
einmal angefangen werden kann.
Wo das hier in Rede stehende
Gebiet aufhört, beginnt die Sorge
für die Leichtverwundeten, für
die.vor dem Feinde Erkrankten
und für die gesunden Arbeitslosen.
Hierbei sind außer den
schon angeführten oder noch
zu erwähnenden zahlreiche andere
soziale Faktoren interessiert:
die staatlichen Versiche-Fig,
57.
Fig. 57—59. Amputation beider Beine, Durch nie-Länge
ersetzt werden, lernt der Mann stehen und
der Gelenke im natürlichen Sinne