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Die Nachprüfung geschah
darch
Physici, welche vom Landesmedizinalkollegium
mit Anweisung
versehen waren,
Schulärzte.
Bezirksärzte, die vom
Ministerium mit Anweisung
versehen waren.
ist nicht erfolgt.
Kreisphysici,
Bezirksphysici.
Bezirksphysici.
ist nicht erfolgt.
Bezirksärzte.
ist nicht erfolgt.
Kreisphysiker.
Kreisphysikus.
Beamtete Ärzte unter Hinzuziehung
der Lehrer. —
Armenärzte und Distriktsärzte.
Nachprüfung durch Ärzte
in den Fällen, wo der
zählende Beamte im Zweifel
war, ob das Kind Krüppel
oder Idiot sei.
Kreisärzte.
Nachprüfung durch Kreisärzte.
Sammlung und Ablieferung
des Materials erfolgte
*+emeinde- und Amtsgerichtsbezirksweise
an das
Statistische Bureau.
+emeindevorstände an
Ministerium.
Stadträte und Landratsämter
an das Ministerium.
An Herzogl. Sächsisches
Staatsministerium.
Kreisdirektionen an Herzogl.
Regierung.
"‚andratsamt an Ministerium,
Abt. d. Innern,
Landräte an Ministerium.
Landratsamt, Gemeindevorstände
an Ministerium.
Fürstl. Ministerium, Abt. d.
Innern.
Fürstl. Ministerium.
An Fürstl. Regierung.
An Landesdirektor.
Von Oberschulbehörde,
Armenkollegium und Landherrenschaften
an
Statistisches Bureau.
Zurück an das Medizinalamt.
Polizeibehörde an das
Medizinalkollegium.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abt. d. Innern.
Bemerkungen
Bezugnahme auf die durch
lie Zählung v..J. 1904 festzestellten
Krüppel, deren
Nachweisung gemeindeweise
vom Statistischen Bureau gegeben
war.
Vorzählung durch Gemeindebehörden
im Einvernehmen
mit den Schulvorständen;
eigentliche Zählung durch
Schulärzte und Lehrer.
Die Mitteilung d. Statistischen
Amtes betont, daß mit Ausı1ahme
mancher nicht schuloflichtigen
Kinder in Hamburg
alle übrigen annähernd vollständie
gezählt sind.
Die Beamten haben in jedem
bewohnten Hause des Staatsgebietes
Nachforschung gehalten.
Zeitschrift für Krüppelfürsorge. I.