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der Zählung in den einzelnen Bundesstaaten.
Die Nachprüfung geschah
dureh
Kreisärzte.
Amtsärzte.
Bezirksärzte.
Physici, Oberamtsarzt,
ist nicht erfolgt.
Die Zählkarten sind in der
Abteilung für öffentl. Gesundheitspflege
des Großh.
Hess. Ministeriums des
Innern durchgesehen u. die
zur Einlieferung nicht geeigneten
ausgeschieden.
Kreisphysiker.
Keine besondere Nachprüfung,
da schon die Zählung
durch die beamteten
und privaten Arzte besorgt
war:
Bezirksärzte, welche mit Anweisung
versehen waren.
A mtsärzte.
Sammlung und Ablieferung
des Materials erfolgte
Durch Oberpräsidien an
Minister der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Durch die Schulbehörden
ı. Anstaltsleitungen an die
Jemeindebehörden, weiter
ın die Distriktsverwaltung,
weiter an das Königliche
Statistische Bureau.
Von Gemeindevorstehern u.
Amtshauptmannschaften an
Kreishauptmannschaften,
zon hier an Ministerium des
Innern.
Durch Oberämter an
Statistisches Landesamt.
\n Badischen Oberschulrat.
\n Ministerium des Innern
\bteilung für öffentliche Gesundheitspflege.
Zurück an das Statistische
Amt.
Zurück an Großherzogliches
Medizinalkollegium.
Durch Bezirksdirektoren an
das Ministerium.
Ämter und Magistrate an das
Staatsministerium.
Bemerkungen
Die bei der Zählung als nicht
szenügend ausgefüllt befun-Jenen
Karten wurden außerdem
durch die Kreisärzte
auf Anweisung des Herrn
Ministers einer zweiten Nachyrüfung
unterzogen.
ezählt wurden nur die
Xrüppel des schulpflichtigen
Alters, auch wenn sie dauernd
vom Schulbesuch befreit
waren.
ezählt wurden nur die
Kinder des schulpflichtigen
Alters.
tezählt wurden nur die
Kinder des schulpflichtigen
Alters.