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den Umworbenen an die Hand zu nehmen und in ein Krüppelheim
zu führen; wenn er erst da ist, dann haben wir ihn, denn wohl noch
niemals ist jemand aus einem Heim gegangen, ohne sein Freund geworden
zu sein und seine Notwendigkeit anerkannt zu haben.
4. Mit das Beste aber, was uns der Staat bescheren kann, ist ein
ganz konsequent durchgeführter orthopädischer Universitätsunterricht
durch selbständige staatliche Extraordinariate mit Gelegenheit zu
klinischer Beobachtung und wissenschaftlicher Forschung und dem
Nachweis eines einsemestrigen Besuches des Kollegs für das Staatsexamen,
womöglich gar fakultativem Prüfungsrecht. Heute sind die
Pflegestätten der Orthopädie die Kliniken der Krüppelheime, nachdem
es lange Zeit die privaten Kliniken gewesen waren, die es auch heute
noch mit sind. In einigen Bundesstaaten hat man den Lehrstuhl mit
der Krüppelheilanstalt verbunden. In vorbildlicher und denkbar
großzügigster Weise ist das in München geschehen, auch in Würzburg.
In Frankfurt soll der neue Lehrstuhl an der Universität gleichfalls
mit der Klinik des neubegründeten Krüppelheims verbunden werden.
Wie die Erblindungen und Ertaubungen erst abnahmen, als an den
Universitäten Augen- und Ohrenheilkunde gelehrt wurden, so kann
auf eine merkliche Abnahme des noch unversorgten jugendlichen
Krüppeltums — und es warten noch 3/, der Krüppel auf Fürsorge —
nicht eher mit Sicherheit gerechnet werden, als bis der Student auf
der Universität Orthopädie lernt, d. h. die Erkennung und Heilung
der chronischen Störungen des Bewegungsapparates. Wenn irgendwo
der Beweis dafür erbracht ist, daß die Orthopädie mit allen Mitteln
gefördert werden muß, dann in den Krüppelheimen mit ihren handgreiflichen
Erfolgen.
Das sind so etwa in großen Zügen die Wünsche, welche die deutsche
Krüppelfürsorge dem Vater Staat ehrfurchtsvoll zu unterbreiten hätte.
Tiefer in die Einzelheiten zu steigen, ist unmöglich; ein ganzer Kongreß
würde kaum ausreichen, um all die komplizierten Einzelheiten zu
erörtern.
Alles aber, was wir erbitten, ist ausführbar und möglich. Ich
habe mich ganz ausschließlich nur an praktische Beispiele gehalten,
die schon verwirklicht worden sind. Manches kann ohne Kosten
und große Mühe einfach auf dem Wege der Verordnung erfüllt werden,
lediglich aus dem Wohlwollen der Staatsregierungen für die Sache
heraus. Für vieles andere, namentlich die Hergabe erheblicher Staatsmittel,
sind erst umfangreiche Voraussetzungen zu schaffen, z. B.
die Bewilligung der Parlamente.