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bezirk, z. B. eine preußische Provinz, umspannt und die Krüppel
verteilt, die Kostenbeschaffung durch Nachprüfungen der persönlichen
Verhältnisse ordnet und: die Neuerrichtungen von Fürsorgestellen
und Heimen oder, was besser ist, den Ausbau schon vorhandener
Anstalten reguliert und dem Bedürfnis anpaßt, die großen Gemeinden
anregt zur Einrichtung von Beratungsstellen in städtischen Räumen,
die großen Fürsorgeverbände (Tuberkulosebekämpfung, Säuglingsfürsorge,
Heimarbeitbekämpfung, Wohnungshygiene, Frauenhilfe) zur
Mitarbeit aufruft.
2. Die Belehrung und Heranziehung der Kreise, welche den
einzelnen Krüppel in seinem Versteck aufstöbern und der Fürsorge
zuführen. Das geschieht durch Veranstaltung von Kursen, Besichtigungen,
Vorträgen über Methodik und Erfolge der Krüppelfürsorge.
Dahin gehören die Hebammen, die Gemeindeschwestern, die Kleinkinderbewahranstalten,
die Geistlichen, die Lehrer, die beamteten
und Schulärzte, die Gemeindebeamten. In jeder öffentlichen Amtsstube
sollte wenigstens ein Verzeichnis der im Bezirk vorhandenen
Anstalten und Beratungsstellen aushängen. Vortrefflich sind Wanderausstellungen,
die ja gerade hier in Baden so viel Aufklärung und
Erfolge gebracht haben. Ganz ausgezeichnet erscheint mir das Vorgehen
Oldenburgs, wo die Kinder an den Terminen, an denen sie
zwangsmäßig mit dem Arzt in Berührung kommen, d. h. bei der
Erstimpfung, der Einschulung und Wiederimpfung, auf etwaiges
Krüppeltum untersucht und vom Arzt der Zentrale gemeldet werden
MÜSSEN.
Ich darf noch zwei andere Beispiele anführen, in welcher Weise
vom Staate, nötigenfalls unter Beteiligung der Gemeinden, vorgegangen
werden kann. Die Erbauung unserer Berliner Anstalt war
nur dadurch möglich, daß die Gemeinden von Groß-Berlin und der
Landesdirektor der Provinz die Bürgschaft für V. erzinsung und
Tilgung des Baukapitals übernahmen. Dieser Zweckverband kann
innerhalb der Provinzorganisation leicht nachgemacht werden. Der
Vorteil liegt auf beiden Seiten. Die Anstalt ist dadurch zu einem
sehr erheblichen Teil auf lange Zeit hinaus sichergestellt; sie nimmt
den Gemeinden eine Verpflichtung ab, zu der sie zwar juristisch
nicht herangezogen werden können, die sie aber als eine moralische
durch die Tat bereits anerkannt haben und deren Erfüllung sie in
eigener Regie nur viel teurer bewerkstelligen können.
Ein anderes Beispiel! Eine Anstalt braucht einen Lehrer. Ein
Lehrer ist ein Kommunal- oder Staatsbeamter mit Pensionsan-