Full text : Die Beteiligung des Staates an der Krüppelfürsorge

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Aufgaben besorgt, die sonst wohl vom Staate erfüllt
werden müßten‘ Die Kreisschulämter haben die amtliche
Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß alle schulpflichtigen
Krüppel in das Landeskrüppelheim kommen; es besteht
also ein gesetzlicher Zwang, die Krüppel über 6 Jahren in
Fürsorge zu nehmen. Die Verpflegungskosten dieser von den Ortsschulbehörden
 eingewiesenen Kinder trägt bei armen Kindern zu
einem Drittel der Staat, der außerdem für jedes dieser eingewiesenen
 Kinder 150 M. jährlich bezahlt.. Von den beiden Landesuniversitäten
 besitzt Freiburg einen staatlichen Lehrauftrag
 für Orthopädie; in Heidelberg liest ein chirurgischer Privatdozent
 über Orthopädie ohne Staatsauftrag.
Das Großherzogtum Oldenburg ist der einzige deutsche
Bundesstaat, in dem die Krüppelfürsorge verstaatlicht ist. Das
Gesetz vom 7. Dezember 1910 lautet: „Angelegenheit der Amtsverbände
 sind insbesondere die Fürsorge für die Unterbringung
von Idioten und Blinden in Anstalten zum Zwecke ihrer Ausbildung
und Erziehung und von Krüppeln zum Zwecke ihrer orthopädischchirurgischen
 Behandlung sowie ihrer Ausbildung und Erziehung.‘
Um dieses Gesetz durchzuführen, besteht eine Zentrale, welcher
der betreffende Referent im Ministerium und der ärztliche
Leiter des nicht staatlichen Krüppelheims angehören; außerdem
 werden‘ die Amtsärzte regelmäßig herangezogen. Ein Schulortsgesetz
 verpflichtet die Schulärzte, auf krüppelhafte Gebrechen
 zu achten und diese sofort der Zentrale mitzuteilen ;. bei
den Impfterminen haben die Impfärzte das Recht, durch kurzzefaßte
 Scheine die Zentrale von dem Vorhandensein verkrüppelter
Kinder in Kenntnis zu setzen.
Die thüringischen Staaten haben sich für die Zwecke der
Krüppelfürsorge zu einem ‚Verein für Krüppelfürsorge in Thüringen‘
 zusammengeschlossen, dem die -Anstalten in Arnstadt und
Blankenburg zur Verfügung stehen. Dieser Verein setzt sich aus
Landesabteilungen zusammen die je einem der Staaten angehören
 und in ihrem Vorstand einen Vertreter ihres
Ministeriums haben. Die Staatsbeihilfe besteht in Zuschüssen
zum Pflegegeld die den Landesabteilungen zugehen, z. B, ist
in Schwarzburg-Sondershausen die Aufbringung der Anstaltskosten
so geordnet, daß nach Heranziehung der Nächstverpflichteten Staat,
Kreis und Gemeinde je ein Drittel bezahlen. Im Großherzogtum
Sachsen- Weimar übernimmt die Vorerörterung über alle Krüppel das