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und die wechselseitige Förderung zwischen ihnen zu vermitteln,
auf dem Gebiete der Krüppelfürsorge überhaupt anregend zu wirken
und endlich die Vermittlung zwischen den einzelnen Vereinen und
Anstalten und der Staatsregierung, insbesondere bei der Verteilung
der Staatsunterstützung zu übernehmen‘. Der jährliche Staatsbeitrag
beträgt 80000 M. und soll in Zukunft auf 50000 M. erhöht
werden; er wird ausschließlich zur Unterstützung von
Vereinen und Anstalten verwendet, die Krüppelheil- oder Versorgungsanstalten
unterhalten. Außer dieser laufenden Staatsbeihilfe
ist für die Finanzperiode 1912/18: ein einmaliger außerordentlicher
Staatsbeitrag in Höhe von 200000 M. zur Förderung
der bestehenden Bau- und Erweiterungsprojekte von Krüppelfürsorgevereinen
und zur Tilgung vorhandener Bauschulden gewährt
worden. Es besteht ferner die Absicht, von Staats wegen
eine Mitwirkung der Schulbehörde und Lehrerschaft bei der Krüppelfürsorge
— namentlich durch rechtzeitige Anzeige wahrgenommener
Fälle vorhandenen oder beginnenden Krüppeltums an die Bezirksärzte
— in die Wege zu leiten und auf Staatskosten ein Merkblatt
zu verteilen, „welches in die weitesten Kreise das Verständnis
für das Wesen des Krüppeltums und die Möglichkeiten seiner
Bekämpfung tragen soll‘. Ein Merkblatt über die englische
Krankheit, das von einem privaten Verein herausgegeben war,
hat das Staatsministerium zur Anschaffung und unentgeltlichen
Verteilung an Mütter und Frauen den Ortsbehörden anempfohlen.
Schließlich sind von Staats wegen Prämien an solche
Meister vorgesehen, die verkrüppelte Lehrlinge aufnehmen und
ausbilden. An der Landesuniversität Leipzig besteht ein
Lehrauftrag für Orthopädie.
Die Krüppelfürsorge im Großherzogtum Baden ist zentralisiert
im badischen Fürsorgeverein für bildungsfähige
Krüppel, dessen Aufgabe „die Fürsorge für bildungsfähige
Krüppel durch Errichtung und Betrieb von im Großherzogtum
gelegenen Heilstätten ist, in dem Krüppel jedes Standes und jeder
Konfession gegen möglichst geringes Entgelt Aufnahme, ärztliche
Behandlung, Schulunterricht und gewerbliche Ausbildung finden
sollen‘. Seine Unterorgane sind Distriktsvereine, denen
die Aufgabe der Errichtung von Anstalten nicht zufällt. Der
Verein bezieht seit dem Jahre 1918 einen jährlichen Staatsbeitrag
von 10000 M., „weil die Errichtung eines Krüppelheims
zweifellos einem Bedürfnis entspricht und der Verein