Full text : Zur Organisation der Krüppelfürsorge

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Biesalskı.

Gegen Haftpflicht ist die Anstalt als solche für alle durch die Tätigkeit ihrer
Angestellten etwa bewirkten Vorkommnisse versichert. Desgleichen ist das private
 Eigentum der Schwestern von der Anstalt gegen Feuer versichert.

Auf eine Wiedergabe der Dienstanweisung und Hausordnung für
die Schwestern verzichte ich, weil sie teils sich mit der in anderen
Häusern deckt, teils auch aus der Tageseinteilung des Hauses ersichtlich
 ist.
Neben den Stations- und Hilfsschwestern stehen die Lernschwestern;
 für sie gelten folgende

Satzungen.

x

Die Anstalt bildet geeignete junge Mädchen für die Pflege, Erziehung und
Unterweisung gesunder und gebrechlicher Kinder aus.
Daneben soll der in der Anstalt gepflegte Geist die in jeder Persönlichkeit
ruhenden besonderen Gaben des Geistes und Gemütes entwickeln und die
Schwestern zu arbsitsfrohen und aufrichtigen Menschen erziehen.

8 2.

Die Anmeldung geschieht durch persönliche Vorstellung oder schriftlich
bei der Oberschwester.

8 3.

Aufnahmebedingungen sind folgende:
l. Alter: nicht oder nur ausnahmsweise unter 18 Jahren.
2. Gesundheitszeugnis,
3. Nachweis einer der II. Klasse einer höheren Mädchenschule entsprechenden
 Bildung.
Einreichen eines von der Bewerberin selbst verfaßten und geschriebenen
 ausführlichen Lebenslaufes.
5. Geburts- und Impfschein.
6. Empfehlung bekannter Persönlichkeiten oder Zeugnis der Ortsbehörde.
7. Bei Minderjährigen Einwilligung der Eltern oder des Vormundes.
8. Photographie der Bewerberin.
9. Beim Antritt Feststellung des Gesundheitszustandes durch den
Chefarzt.
Die Aufnahme erfolgt zunächst nur auf 2 Monate zur Probe.

L

S 4.

Wird eine Bewerberin danach angenommen, so hat sie sich mindestens auf
1 Jahr zu verpflichten.
$ 5.
Jede Lernschwester erhält eine so vollständige theoretische und praktische
Ausbildung, daß sie unter der Aufsicht eines Arztes im stande ist, die Pflege, Er-