Full text : Zur Organisation der Krüppelfürsorge

Zur Organisation der Krüppelfürsorge. 111

gibt sie in diesen Fächern, sowie im Weißnähen und Schneidern, worin
sie ebenfalls jahrelang lehrend tätig war, den Unterricht. Eine Schwester
ist in der Röntgentechnik und Photographie ausgebildet. Ihr untersteht
 das Röntgenzimmer, photographische Dunkelkammer, photographische
 Apparate und die Sammlung der Gipsmodelle, Die Bureauschwester
 ist ausgebildet in Stenotypie und Buchführung. An geprüften
Krankenpflegerinnen sind nur zwei vorhanden. Ueber die Bezüge der
Schwestern gibt Auskunft die rachstehende

Besoldungsordnung.
8 1.

Den Schwestern wird ein Gehalt nach folgenden Sätzen gewährt:
a) für die Hilfsschwester ein Jahresgehalt von 360 Mk.;
b) für die Stationsschwester ein Anfangsgehalt von 600 Mk., jährlich
um 20 Mk. steigend bis zum Höchstgehalt von 780 Mk.;
e) für die Oberschwester ein Anfangsgehalt von 1200 Mk., jährlich
um 30 Mk. steigend bis zum Höchstgehalt von 1500 Mk.

2,

Die Schwestern erhalten freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Beköstigung,
 Wäschereinigung und Dienstkleidung, einschließlich eines von der Anstalt
zu bestimmenden und zu liefernden Abzeichens. Dieses letztere ebenso wie die
Dienstkleidung verbleibt Eigentum der Anstalt.

$ 3.

Im Erkrankungsfalle wird den Schwestern freie ärztliche Behandlung und
eine ihrem Stande angemessene Verpflegung (2. Kl. privat) bis zur Dauer von
26 Wochen gewährt.

S$ 4.

Beide Teile haben das Recht vierteljährlicher Kündigung, zulässig am
i. jeden Monats.

8 5.

Die Anstalt übernimmt die Verpflichtung der Zahlung der Invaliditätsund
 Altersversicherungsbeiträge, und zwar gleichmäßig für alle Schwestern in
Lohnklasse V mit 36 Pf. pro Woche.
Die einzelnen Schwestern verpflichten sich bei dem Dienstantritt den
Nachweis zu erbringen, daß sie während der Dauer ihrer Beschäftigung an der
Anstalt bei einer privaten Pensionsversicherungsanstalt für Invalidität und Alter
mit mindestens 600 Mark versichert sind. Im anderen Falle legt die Anstalt jährlich
 100 Mark vom Gehalt der Schwester in Monatsraten mündelsicher an und
zahlt das so gesparte Kapital mit Zins und Zinseszins an die Schwestern im Falle
ihres Ausscheidens aus dem Schwesternverband der Anstalt oder bei eintretender
Invalidität aus.