CL
Biesalski.
Ein gutes Mittel, um orthopädische Erkrankungen durch Orthopäden
behandeln zu lassen, liegt darin, Krüppelheime in genügender
Zahl zu errichten, sie zweckmäßig zu organisieren und mit der Aufgabe
der prophylaktischen Behandlung des Krüppeltums zu betrauen. Auf
diesem Wege werden wir uns auch der besten Lösung der Schulskoliosenfrage
nähern.
Unser Haus ist nicht konfessionell organisiert, sondern parltätisch;
es kommt bei der Anstellung des höheren oder niederen Personals
auf den Glauben nicht an, desgleichen werden auch Kinder
jeden Bekenntnisses aufgenommen.
Zur Aufnahme in die Schwesternschaft ist es notwendig, daß die
Schwester mindestens das Zeugnis der II. Klasse einer Höheren Töchterschule
beibringt. Wir halten es für unerläßlich, daß in einem so komplizierten
Betriebe, wie es ein Krüppelheim ist, Schwestern nur beschäftigt
werden, wenn sie eine gewisse Vorbildung mitbringen, die sie befähigt,
den Betrieb zu überschauen und sich ihrer Verantwortung
bewußt zu werden.
Die Schwesternschaft ist in einer von der herkömmlichen Weise
abweichenden Art organisiert. Die Schwestern sind so ausgesucht
worden, daß für jede abgegrenzte Tätigkeit mindestens eine, meist —
um der Vertretung willen — zwei Schwestern vorhanden sind, die in
dem betreffenden Fache ausgebildet und geprüft sind. Die Oberschwester
ist geprüfte Lehrerin (Stift Keppel) und in sämtlichen Zweigen
der Medizin praktisch ausgebildet. Sie hat das Turnlehrerin- und
Handarbeitsexamen gemacht, einige Jahre an Töchterschulen und im
Auslande unterrichtet und viele Jahre an den Kliniken verschiedenster
Art gewirkt. Sie hat keine Station zu leiten, dagegen untersteht ihr
der Operationssaal. Im übrigen ist sie für den regelmäßigen Betrieb
des Hauses dem Arzte verantwortlich.
Noch eine andere der Schwestern ist geprüfte Lehrerin. Sie gibt
den Schulunterricht für die Kinder vom 9.—14. Jahre. Eine weitere
Lehrerin wird demnächst eingestellt. Zwei der Schwestern haben das
Fröbelexamen gemacht und sind Kindergärtnerinnen I. Klasse. Sie
unterrichten die Kinder vom 6.—9. Lebensjahre und beschäftigen die
Kleinen im vorschulpflichtigen Alter. Eine Schwester hat das staatliche
Turnlehrerin- und Wirtschaftsexamen bestanden; sie hilft im
orthopädischen und Turnunterricht; eine andere Schwester hat das
staatliche Examen für Hauswirtschaft und Handarbeit gemacht. Ihr
untersteh‘ die Oekonomie., die Koch- und Waschküche. Außerdem