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III. Die Erwerbsfähigmachung der Kriegsinvaliden
geschieht heute in der Weise,
daß an zahlreichen Stellen in
Deutschland sowohl als in Oster—
reich und Ungarn und auch in
Belgien Erwerbsschulen für
Kriegsbeschädigte eingerichtet
iind, in welchen die Amputierten
oder sonst in ihrer Bewegungs—
freiheit Behinderten gelehrt wer—
den, die gesunden Glieder und
das verletzte Glied ausgiebig zu
gebrauchen sowohl für alle Ver—
richtungen des täglichen Lebens,
wie Anziehen, Essen, Trinken
und ähnliches, als auch für die
Ausübung ihres Berufes. In
Fortbildungsschulen werden
die Soldaten unterrichtet im
Linkshändigschreiben, im Steno—
graphieren, Maschinenschreiben,
im Entwerfen von Geschäfts—
briefen, geschäftlichen Kalkula—
tionen, im Wechsel- und Handels—
recht und den Grundzügen des
Staatsrechtes und noch in man—
chen anderen Dingen, welche zu
wissen jedem Erwerbstätigen dienlich ist. In den Fachschulen werden
außerdem noch besondere Berufe gelehrt: Architekturzeichnen, Maschinen—
zeichnen, Buchhalterei usw., so daß es vielen möglich ist, in ihrem früheren
Beruf eine höhere
Stelle einzunehmen
als Polier, Auf—
seher, Zuschneider,
Werkführer u. der—
gleichen. Zahllose
Werkstätten,
welche sich in den
Krüppelheimen, in
den Fach- und Ge—
werbeschulen oder
in besonders ein—
gerichteten Anstal—
ten finden, werden
zweierlei Zwecken
Fig. 67. Mann mit Federarm beim Stempeln.