Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

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Einleitung.

Die Fürsorge für die große Zahl der Unglücklichen, die in
dem jetzügen Krieg ihre gesunden Glieder eingebüßt haben
und nach der Heilung ihrer Wunden als Krüppel in das bür—
gerliche Leben zurückkehren, gehört sicherlich zu den drin—
gendsten und schwierigsten Aufgaben, welche der Krieg dem
ganzen Volke zu lösen aufgibt. In erster Linie handelt es
sich hierbei natürlich um eine Ehrenpflicht des Staa—
tes, für dessen Verteidigung jeder Soldat sein Leben ein—
gesetzt hat. Aus Staatsmitteln erhalten denn auch nach dem
Militärpensionsgesetz die infolge einer Dienstbeschädigung er—
werbsunfähig gewordenen Militärpersonen eine Pension,
deren Höhe sich nach dem Dienstgrad des Verletzten und nach
der Einbuße an Erwerbsfähigkeit richtet. Die Vollrente,
die bei völliger Erwerbsunfähigkeit gewährt wird, beträgt für
den Feldwebel 900 Mk., den Sergeanten 720 Mk., den Unter—
offizier 600 Mk. und den Gemeinen 540 Mk. pro Jahr. Bei
teilweiser Erwerbsunfähigkeit vermindert sich die Rente ent—
sprechend. Zu diesen Bezügen kommt die Verstümme—
lungszulange, die beim Verlust einer Hand, eines Fußes,
der Spraäche oder des Gehörs auf beiden Ohren monatlich
je 27 Mk. und bei Verlust oder Erblindung beider Augen
monatlich 54 Mk. beträgt. Ferner ka nen die Verstümmelungs—
zulage gewährt werden, wenn trotz der Erhaltung der ge—
hannten Glieder die Gesundheitsschädigung so schwer ist, daß
sie einem Verluste gleichkommt. Der Verlust sämtlicher Finger
einer Hand bedingt an sich noch nicht die Gewährung der
Verstümmelungszulage, sondern erst wenn die Beschädigung
dem tatsächlichen Verlust der ganzen Hand gleichzuachten ist,
kann die Zulage bewilligt werden. Ferner erhalten die inva—
liden Kriegsteilnehmer neben der Rente und der Verstümme—
lungszulage die Kriegszulage, welche für Unteroffiziere
und Gemeine monatlich 16 Mk. beträgt. Hierzu kommt die
Alterszulage, durch'die bei Vollendung des 55. Lebens⸗
jahres die Gesamtbezüge des Kriegsinvaliden, sofern sie diesen
Betrag nicht exreichen, quf. 600 Mtkt. jährlich gebracht werden.