Arbeitgeber.
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vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Kriegsinva—
liden sowohl zugunsten der Betroffenen selbst als für die Gesamt—
heit praktisch nußzbar wird, ist eine ernste Pflicht der deutschen Ar—
beitgeber, eine Pflicht gegenüber den Wackeren, die mit für sie
geblutet und gelitten haben, eine Pflicht auch gegenüber dem Vater—
lande, das mehr denn je jetzt und in Zukunft der Erhaltung
and Reranziehung aller Kräfte seines Volkes
edarf.
Beschluß der Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände.
Beschlossen in der am 19. März 1915 in Berlin abgehaltenen Ver—
sammlung.
Betreffs der staatlicherseits geplanten Fürsorge für verstümmelte
Kriegsinvaliden erklärt die Vereinigung der deutschen Arbeit—
geberverbände, deren Organisation 76 Verbände mit 2 Millionen
beschäftigten Arbeitern umfaßt, ihre freudige Bereitwilligkeit zu
einer eingehenden und tatkräftigen Mitwirkung. Insbesondere
wird sie bestrebt sein, auf die ihr angeschlossenen Ver—
bände dahin zu wirken, daß deren Mitglieder die mittels der
fortgeschrittenen modernen Orthopädie und Heilkunde zur Arbeit
befähigten Invaliden in ihre Betriebe aufnehmen und
ihnen Gelegenheit zu nutz- und lohnbringender Be—
schäüftigung gewähren. Zum Ausbau aller diesen Zwecken dienen—
den Einrichtungen nach besten Kräften mitzuwirken, stellt die Ver—
einigung ihre Hilfe schon jetzt gerne zur Verfügung.
Leitsätze des Verbandes Deutscher Metallindustrieller.
Veröffentlicht vom Vorstand des Gesamtverbandes Deutscher Metall⸗
industrieller im April 1915.
1. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit und der Dankbarkeit, die
Krieger, die im Kampfe für das Vaterland Invaliden geworden
sind, der Arbeit wieder zuzuführen, damit sie sich weiter als nütz—
liche Glieder der Gesellschaft fühlen.
2. Sache des Staates und der Gemeinden ist es, die
Heilung der Kriegsinvaliden auf ihre Kosten durchzuführen,
für Beschaffung von künstlichen Gliedmaßen und Hilfsvorrichtungen
(Prothesen) Sorge zu tragen, ihnen in Schulen Gelegenheit zu
geben, wenn nötig einen neuen Beruf zu erlernen, kurz, sie wieder
arbeitsfähig zu machen — und sie für die verminderte Arbeits—
kraft in Form einer Rente genügend zu entschädigen. Den dadurch
erwachsenden Anforderungen an die Allgemeinheit geben auch die
Arbeitgeber als Staatsbürger freudig und dankbar ihre Zu—
stimmung.
3. Alle Bemühungen von Staat und Gemeinden sind vergebens,
wenn den Kriegsinvaliden nicht in weitestem Umfange wieder
Arbeitsplätße eingeräumt werden. Die Arbeitgeber—
schaft erkennt es daher als ihre Ehrenpflicht an und sieht ihre
besondere Aufgabe darin, kriegsverletzte Angestellte und Arbeiter,