Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

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Anhang.
bezahlt werden. Steigende Erwerbsfähigkeit bedingt gebührende
Berücksichtigung.
Die dem Verletzten rechtlich zuerkannte Rentte darf zur Be—
gründung einer geringeren Entlohnung nicht angerechnet
werden.
VI. In Streitfällen über die Entlohnung oder sonstigen
Differenzen aus dem Arbeitsverhältnis entscheidet die Schlisch—
tungskommission der Berliner Holzindustrie.
VII. Die Vertragschließenden verpflichten sich, gemeinsam bei
den Behörden dahin zu wirken, in die Submissions—
bedingungen sinngemäß Bestimmungen aufzunehmen, Ar—
beiten nur an solche Firmen zu vergeben, welche vorstehende Ver—
einbarungen erfüllen.
VII. Vorstehende Vereinbarung bildet einen selbständigen An—
— F—
Berliner Holzindustrie.
Bei etwaiger Kündigung, Aenderung oder Aufhebung der Ver—⸗
träge behält vorstehende Vereinbarung Gültigkeit.

Aufruf an Deutschlands Arbeitgeber.
Vom Präsidenten des Deutschen Handelstages unter Billigung
des Kriegsministeriums an die Arbeitgeber Deutschlands erlassen.
Volk und Regierung sind einig in dem Bewußtsein der heiligen
Verpflichtung, denen, die im Kampfe für die Sicherheit und Ehre
unseres Vaterlandes eine dauernde Beeinträchtigung ihrer Ge—
fundheit und Arbeitsfähigkeit erlitten haben, eine so hoch wie
möglich zu bemessende Entschädigung aus öffent—
lhüchen Mitteln zu gewähren. Daneben geht aber das nicht
minder wichtige Bestreben, den Kriegsinvaliden in dem erreich—
baren Maßé zur Verwertung der ihnen verbliebenen Arbeitskraft
zu verhelfen. Dahin zielen die mancherlei Maßnahmen und Ein⸗
richtungen, um durch zweckmäßigen Ersatz verstümmelter Glied⸗
maßen eine gewisse Leistungsfähigkeit wiederherzustellen oder den
durch körperliche Beschädigungen an der Ausübung ihres bisherigen
Berufs Verhinderten ein Umlernen, und Einlernen in
neue Tätigkeitsgebiete zu ermöglichen. So nützlich und
wertvoll solche Fürsorge ist, so künn es doch nicht gelingen, allen
Kriegsinvaliden auch nur für bestimmte Verrichtungen eine nor—
male Verwendbarkeit wiederzugewinnen, und vollends werden für
eine kürzere oder längere Uebergangszeit ihre Leistungen hinter
denen auderer Personen notwendig zurückbleiben. Hier erwächst
den deutschen Unternehmern eine besondere und dringende
Aufgabe. Sie werden es sich angelegen sein lassen müssen, solche
Kriegsinvaliden, ungeachtet ihrer zeitweise oder dauernd, ver—
minderten —— und dad Maßgabe derselben, soweit
wie mögi in ihren Betrieben zu beschäftigen und
bei der Anstellung sogar vor anderen Fes r be⸗
rücksichtigen. Auf diese Weise dazu beizutragen, daß die noch