2
13
Anhang.
Anmeldungen sind bis 15. Februar d. J. vorzulegen. Den An⸗
meldungen ist eine kurze Darstellung des bisherigen Bildungs—
ganges und der bisherigen Berufstätigkeit beizufügen, sowie eine
Erklärung darüber, für welche künftige Tätigkeit die
Ausbildung in erster Linie gewünscht wird.
Aehnliche Kurse sind auch für andere Berufe schon eingerichtet
worden. Für invalid gewordene Buchdrucker, die ihren er—
lernten Beruf als Setzer oder Drucker nicht mehr ausüben können,
veranstaltet das Technikum für Buchdrucker in Leipzig kostenlose
Sonderkurse, um die Teilnehmer zu befähigen, sich anderweit im
Buchdruckgewerbe zu betätigen, sei es in den Kontoren, sei es in
leichteren Stellungen.
Eingabe des Deutschen Holzarbeiter-Verbandes an die Medizinal⸗
abteilung des Kriegsministeriums.
Vom 17. Februar 1915. Im Anschluß an eine mündliche Vorstellung
des Verbandsvorstandes.
Unter Bezugnahme auf unsere gestrige mündliche Besprechung
erlauben wir uns, nachstehend nochmals schriftlich den Hauptinhalt
der von uns vorgetragenen Wünsche zu wiederholen.
J.
Die Fürsorge des Reiches für die Kriegsverstümmelten
darf nicht an dem Zeitpunkt aufhören, wo der Verletzte durch
Lazarett- und Anstaltsbehandlung usw. wieder erwerbsfähig ge—
macht ist, sondern es muß auch daran gedacht werden, dem wieder
im Beruf beschäftigten Verstümmelten gegen Lohndruck
und inhumane Behaͤndlung durch selbstsüchtige Unternehmer einen
angemessenen Schutz zu gewähren. Wegen seiner durch den
Krieg herbeigeführten Erwerbsbeschränkung bedarf der Ver—
stümmelle dieses Schutzes in erhöhtem Maße, weil mit der Be—
einträchtigung seiner Erwerbsmöglichkeit auch seine Widerstands—
fähigkeit dem Unternehmer gegenüber beschränkt ist.
I.
Zum Schutze des Verstümmelten muß in erster Linie Vorsorge
getroffen werden, daß kein Unternehmer die dem Verstümmelten
gewährte Rente sich selbst zunutze machen kann dadurch, daß er den
Arbeitslohn nach der Höhe der Rente bemessen möchte. Es darf
nicht zugelassen werden, daß einem Verstümmelten nur der
Reéntewegenein niedriger Lohngezahlt, oder gar
eine Lohnherabsetzung direkt oder indirekt mit der Drohung ver—
sucht wird, daß im Weigerungsfalle eine Kürzung der Rente
herbeigeführt werde.
III.
Das Reich sollte den Grundsatz aufstellen, daß im allgemeinen
jeder Verstümmelte wegen seiner dem Vaterland dargebrachten
Opfer und anderseits auch als Ausgleich für die durch seine Ver—