Full text : Kriegsinvaliden und Gewerkschaften

Lazarettunterricht. Unterrichtskurse.
privaten Betrieben zu schließen, weitestes Entgegenkommen er—⸗
wartet werden kann.
Die Lehrabteilung teilt den gemeldeten Krieger dann
entweder der Handelsschule esnn Schön⸗ und Kurzschrift,
Buchführung, kaufmännisches Rechnen) zu, oder der Gewerbeschule
mit ihren Werkstätten für alle Handwerker, oder der Landwirt—
schaftsschule. Sämtliche Lehrkräfte stellten sich dankenswert un—
entgeltlich in den Dienst der guten Sache. Der Magistrat von
Freiburg genehmigte die Benußung seiner Schulräume und Werk—
stätten. Das Arbeitsamt mit Herrn Vorstand Lauer an der
Spitze hat die Unterbringung der Ausgebildeten übernommen....⸗

Unterrichtskurse für Kriegsverstümmelte.

Aus einer Bekanntmachung der württembergischen Zentralstelle
fkür Gewerbe und Handel im Stuttgart (in Nr. 5 des Gewerbeblattes),
betreffend Abhaltung von Kursen für verstümmelte Angehörige des Bau⸗
gewerbes.
Der Zweck ist, insbesondere Maurer, Zimmerleute und Stein—
hauer, aber auch an der e Angehörige des Baugewerbes, die in—
folge der erlittenen Verstümmelung, z. B. wegen Verlusts einer
Hand, eines Armes oder eines Beines, ihren bisherigen Beruf
nicht mehr ausüben können, so auszubilden, daß sie künftig andere
ihrer bisherigen Tätigkeit möglichst verwandte Beschäfti—
gungen übernehmen können. Dabei handelt es sich um die Aus—
bildung zu Gehilfen auf dem Baubüro und Bauplatz, etwa als
Bauschreiber, Baurechner, Platzaufseher, Bauaufseher, Polier, Bau⸗—
führer. Die Ausbildung des einzelnen wird unter möglichster
Berücksichtigung seiner Wünsche vor allem nach der
Art und dem Maße seiner Vorbildung erfolgen. Wenn sich zeigen
sollte, daß ein Teilnehmer für die Ausbildung zu dem zunächst vor⸗
gesehenen künftigen Beruf sich weniger eignet als für einen andern,
wird er dem andern Ausbildungszweig zugeführt. Wenn er damit
nicht einverstanden ist, müßte unter Umständen seine Entlassung
aus dem Kursus erfolgen, da jedenfalls vermieden werden muß,
einen Teilnehmer für einen Berufszweig auszubilden, wofür er
ganz ungeeignet ist. Die Dauer der einzelnen Kurfe und der
nähere Unterrichtsplan wird auf Grund der Erfahrungen
festgelegt werden, die nach Beginn des Unterrichts mit den TSeil—
nehmern gemacht werden.
Zu den Kursen werden zunächst Württemberger und nicht—
württembergische Angehörige württembergischer Truppenteile sowie
nichtwürttembergische Insassen württembergischer Lazarette zuge—
lassen. Die Zulassung weiterer nichtwürttembergischer Teilnehmer
leipt vorbehalten. Ein Unterrichtsgeldwirdnicht'eroben.

Die Kurse werden der Leitung der Beratunggsstelle unterstellt.
Als Lehrer werden die Lehrkräfte der Baugewerkschule Verwen—
dung finden. Für den Beginn des Kursus wird zunächst der 1. März
in Aussicht genommen.