Anhang.
schäftigung findet. Bei dem Uebertritt zu an dern Berufen wird
die Fuͤrsorgestelle für den Invaliden Berufsberater sein und Ein—
richtungen empfehlen, die dem Invaliden das Anlernen einer
für ihn geeigneten Berufsarbeit ermöglichen. In Frage kommen
dabei Fortbildungs- und Fachschulen, Lehrwerkstätten sowie Fabrik—
und Handwerksbetriebe, die sich besonders als geeignet für die
Aufnahme und Durchführung zur Anlernung von Invaliden er—
wiesen haben.
6. Von der Fürsorgestelle sind aus allen Berufen im Bezirk
Berufsberaler zu ernennen, an die sich die Invaliden wen—
den können, um in Zweifelsfällen ein Gutachten darüber zu er—
langen, ob die Beschäftigung im bisherigen Beruf möglich oder die
Wahl eines andern Beruͤfes zu empfehlen ist. Wird die Wahl eines
andern Berufes empfohlen, so hat in persönlicher Rücksprache mit
dem Invaliden ein von der Fürsorgestelle ernannter Vertreter über
geeignete Berufswahl, Ausbildung, Anlernung oder Arbeits—
beschaffung die erforderlichen Ratschläge zu erteilen und, sich für
die praktische Durchführung zu bemühen. Dabei ist zunächst der
Versuch zu unternehmen, den Invaliden in der zuletzt innegehabten
Arbeitsstätte unterzubringen.
7. Die Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte steht in ständiger
Verbindung mit den Arbeitsnachweisen, die die Unter—
bringung von Invaliden mit als ihre Aufgabe übernommen haben.
Desgleichen unterhält sie enge Beziehungen zu den von Arbeitgebern
und Arbeitern zur Fürsorge für die Invaliden besonders
gebildeten Arbeitsgemeinschaften oder den Tarifinstanzen, die in
der Arbeitsvermittlung und Lohnfestsetzung Bestimmungen treffen.
8. Die Fürsorgestelle soll bemüht sein, Betriebe zu erwählen,
die bereit und geeignet sind, Kriegsbeschädigte anzulernen und zu
beschäftigen.
o9. Fuür die Zeit der Anlernung wird die Fürsorgestelle, sofern
für den Invaliden eine Notlage vorliegt, bemüht sein, ihm eine
Unterstützung zu verschaffen.
10. Die Fürsorgestelle sorgt in Verbindung mit den Lazarett—
oerwaltungen, daß der Kriegsbeschädigte zu geeigneter Zeit mit
erufsberatern und Vertretern der Fürsorgestelle in Verkehr treten
ann.
11. Die Fürsorgestellen haben vierteljährlich dem Landesbeirat
über Art, Umfang und Erfolg ihrer Tätigkeit Bericht zu erstatten,
so daß die Zahl der von der Fürsorge erfaßten Kriegsbeschädigten
aus dem Bericht erkennbar ist.
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Lazarettunterricht für Kriegsverstümmelte.
Aus einem Aufsatz von DOr. G. Burkhardt, Arzt am Vereinslazarett
Friedrichsgymnasium in Freiburg i. B.
„..... Es lag der Gedanke zugrunde, daß der ideale
Schwung, der erhöhte gute Wille der Kriegszeit aus—
genutzt werden müßte, um dem durch den Krieg aus seinem Berufe