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Anhang.
Vorschläge für die Organisation der Fürsorge.
Von den Vertretern der Angestellten- und Arbeiterorgani—
sationen in dem am 21. April 1915 eingesetzten Landesbeirat der Pro—
vinz Brandenburg WWerkmeisterverband, Christliche Gewerkschaften,
Soziale Arbeitsgemeinschaft der Handlungsgehilfen, Verband deutscher
Gewerkvereine, Generalkommission der Gewerkschaften Deutsch—
lands) an den Landesdirektor der Provinz Brandenburg eingereicht.
Betreffend Landesbeirat.
Es ist notwendig, daß neben dem Plenum des Landesbeiraus,
das sich in der Regel wohl nur mit allgemeinen Fragen
zu beschäftigen hat, ein Ausschuß gebildet wird, der zu gleichen
Teilen aus Vertretern der Unternehmer-,Angestellten—
und Arbeiterorganisationen zusammengesetzt ist. Der
Ausschuß hat:
über die innere Organisation des Landesbeirats zu beraten;
bei der Ausarbeitung der Anschreiben und der Fragebogen
für die Kriegsbeschädigten sowie der Anweisung an die Ortsausschüsse
und die Vertrauensmänner für die Berufsberatung
mitzuwirken;
Grundsätze für die Regelung des Verkehrs zwischen dem Lan—
desbeirat für die Provinz Brandenburg und den andern Pro—
vinzial- und Landesausschüssen im Reiche aufzustellen.
Zur Begründung dieser Vorschläge diene das Folgende:
Zu 1. Die erste Plenarsitzung des Landesbeirats hat gezeigt, daß
es unmöglich ist, in einer so großen Versammlung alle Einzelheiten
über die Organisation, d. h. über das Zusammenwirken aller an
dem Landesbeirat beteiligten Vereinigungen beraten zu können.
Zu 2. Fragebogen und Anschreiben müssen den Empfindungen
der Kriegsbeschädigten aus dem Angestellten-und Ar—
beiterstande angepaßt werden, um jeden Mißerfolg bei der
Berufsberatung und der Arbeitsbeschaffung auszuschließen. Die
Anschreiben sollen die Mitteilung enthalten, welche Berufsorgani—
sationen im Landesbeirat tätig sind. Dies erscheint deshalb not—
wendig, um das eventuelle Mißtrauen der Kriegsbeschädigten, das
sich bei der Befragung durch Vertrauensmänner oder beim Aus—
rfüllen der Fragebogen, die sich mit ihrer Zukunft resp. dem Grade
hrer Arbeitsfähigkeit befassen, einstellen wird, zu beseitigen, weil
die Kriegsbeschädigten vielfach der Meinung sind, daß diese Er—
kundigungen den Zweck haben, die ihnen zustehende Rente zu
kürzen. Dieses Mißtrauen wird zweifellos beseitigt, wenn die
Kriegsbeschädigten aus einem Merkblatt oder einer Mitteilung er—
sehen, daß die Organisation, der sie angehören, im
Laͤndesbeirat vertreten ist. Ist das Vertrauen gewonnen, so ist die
Lösung der Aufgabe, den Kriegsbeschädigten zu helfen, erleichtert.
Zu 3. Die Tatsache, daß ein außerordentlich großer Teil von
Kriegsbeschädigten, die vor der Einberufung zum Heere in andern
Landesteilen ihre Arbeitsstelle hatten, sich in Brandenburger Laza—
retten befinden und Brandenburger Ersatztruppenteilen, die die
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